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Vorstellungsgespräch - Einstufung

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Extaler:
Ich überlege mich auf eine Stelle zu bewerben die bis Entgeltgruppe 12 TV-L ausgeschrieben ist.

Von welchen Faktoren hängt es ab, ob man in 10,11 oder 12 eingruppiert wird ?

Im Bewerbungsformular habe ich jetzt kein Feld gesehen, wo ich mein Wunschgehalt angeben kann, wie wahrscheinlich ist es denn in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert zu werden bzw. von welchen Punkten hängt das wiederum ab ?

 

calmac:
Es hängt davon ab, welche Tätigkeiten man ausübt. Tarifbeschäftigte sind ihren Tätigkeiten entsprechend eingruppiert.

Stufe 5 ist unrealistisch.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Formulierung hinsichtlich der Eingruppierung kann darauf hindeuten, daß der AG sich noch vorbehält, je nach Qualifikation des erfolgreichen Bewerbers unterschiedliche Tätigkeiten zu übertragen, oder trägt dem Umstand Rechnung, daß es Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person gibt, bei deren Nichterfüllung die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe erfolgt - oder beides.

Die Stufenzuordnung bei Einstellung erfolgt grundsätzlich ohne einschlägige Berufserfahrung in Stufe 1, bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in Stufe 2 und von mindestens 3 Jahren in Stufe 3. Der AG kann darüber hinaus förderliche Berufserfahrung berücksichtigen.

MoinMoin:
Du hast eine Anrecht auf die Stufe 3 sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Wenn förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG diese berücksichtigen, sprich Verhandlungssache (15 Jahre förderliche Zeiten = Stufe 6).
Wenn keine förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG bis zu 2 Stufen mehr als als Zulage gewähren, auch Verhandlungssache.

Die kann-Regelungen werden erfahrungsgemäß nur widerwillig und idR nur bei Mangelberufen gewährt. Auf alle Fälle muss man dieses schriftlich im AV fixieren, mündliche zusagen führen idR nur zu Frust.

Die EG richtet sich, wie schon gesagt, nach den auszuübenden Tätigkeiten, falls Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen (Studium, Ausbildung, ...), dann erhält man das Entgelt der nächst niedrigeren EG.

Extaler:
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten

Also in der freien Wirtschaft gibt es in dem Bereich einen sehr sehr großen Mangel.
Kann es sein, dass dann ein besserer Verhandlungsspielraum gegeben ist ?

Das heißt je nach Qualifikation mache ich den gleichen Job z.B. ohne Bachelor zu einem niedrigeren Gehalt ?
Für die Position gibt es ein Aufgabenspektrum, welches definitiv abgedeckt werden muss, da können nicht einfach weniger Tätigkeiten bzw mehr Tätigkeiten übertragen werden -.-




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