Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Befristete Arbeitszeitreduzierung bei Beschäftigungsverbot
D-x:
Laut § 18 MuSchG wird auf einen Dreimonatszeitraum vor Eintritt der Schwangerschaft abgestellt.
Da die Erhöhung der Arbeitszeit nicht dauerhaft war, bleibt es dabei, und damit wohl auch bei den 80%.
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