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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
Ytsejam:
--- Zitat von: inter omnes am 07.06.2019 09:19 ---Spaß beiseite - aber man sieht glaube ich, was passiert, wenn sich jeder Amtswalter berufen fühlt, alles bis ins letzte zu hinterfragen.
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Weshalb wir keine Urkunden fordern ;-)
inter omnes:
Kurzer Nachtrag / Ergänzung: Die VWVPass sagt zur Personalausweisantragstellung:
6.3.1.1 "Ein Pass oder Passersatz kann nur ausgestellt werden, wenn die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei festgestellt ist. Bestehen Zweifel über die Person des Antragstellers, hat die Passbehörde geeignete Nachweise zu fordern. In Betracht kommen insbesondere mitgeführte Identitätsdokumente, amtliche Lichtbildausweise (z. B. Dienstausweis), frühere Pass- oder Personalausweisanträge. Neben der Vorlage eines Identitätsdokumentes (z. B. Pass, Personalausweis) kann ein weiterer Nachweis (z. B. Führerschein, Truppenausweis etc.) verlangt werden.
Erkennungszeugen allein sind im Inland zur Identitätsfeststellung nicht zugelassen. Gleiches gilt für notarielle „Versicherungen an Eides Statt“, die Angaben zur Person und Abstammung enthalten."
Und dann liest man das mal zusammen mit § 20 PAuswG...und plötzlich wird die ratio legis sichtbar ;-)
inter omnes:
--- Zitat von: Ytsejam am 07.06.2019 09:29 ---
--- Zitat von: inter omnes am 07.06.2019 09:19 ---Spaß beiseite - aber man sieht glaube ich, was passiert, wenn sich jeder Amtswalter berufen fühlt, alles bis ins letzte zu hinterfragen.
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Weshalb wir keine Urkunden fordern ;-)
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Also bekommt bei euch der Bürger mit Personalausweis i.d.R. auch tatsächlich nur mit diesem einen neuen? Ich bin begeistert :-)
Ytsejam:
Na klar, und das ist auch der Regelfall. Ich kenne kaum Kommunen die das so restriktiv handhaben mit der Urkunde.
inter omnes:
--- Zitat von: Ytsejam am 07.06.2019 09:00 ---Unabhängig davon gibt es keine einzelnen Personalausweisbehörden, das sind immer die Bürgerämter. Bei Vorsprache dort ist somit bei Feststellung unrichtiger Angaben von Amts wegen zu berichtigen, man kann das daher nicht getrennt vom Personalausweisregister sehen.
--- End quote ---
Genau das Gegenteil ist übrigens rechtlich gesehen der Fall. Ein Bürgeramt/Bürgerbüro/Bürgerservice oder wie auch immer die jeweilige Kommune ihr Zusammenwürfeln von sachlich unabhängigen Aufgaben bezeichnet, ist kein Rechtsbegriff, sondern dient lediglich der organisatorischen Konzentration von eher formalisierten Verwaltungsbläufen. Rechtstechnisch existieren eben gerade nur Passbehörden bzw. Meldebehörden - weshalb auch das jeweilige Spezialgesetz davon spricht ;-) Ein "Bürgerbüro" taucht in keinem Gesetz auf...
Aber das ist ein guter Punkt, wer im "Bürgerbüro" arbeitet scheint also tatsächlich eher dazu zu neigen, sachfremde Aufgaben miteinander zu vermengen um einen vermeintlich ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.
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