Hallo zusammen,
ich möchte gerne eure Meinung wissen, ob folgende Rückzahlungsverpflichtung für den Beschäftigtenlehrgang II, welchen ich letztes Jahr erfolgreich abgelegt habe, wirksam ist:
Erklärung:
"Eine Beschäftigte, die auf eigenen Wunsch oder aus einem selbst zu vertretenden Grund nach erfolgreicher Ablegung der Fachprüfung II innerhalb von drei Jahren aus dem Dienst der Stadt XXX ausscheidet, ist verpflichtet, von den von der Stadt XXX geleisteten Kosten die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückzuzahlen. Der Betrag ermäßigt sich nach Ableistung eines vollen Kalendermonats nach Ablegung der Fachprüfung II um 1/36 des Rückzahlungsbetrages."
Muss in der Rückzahlungsverpflichtung selbst ein konkreter Betrag angegeben sein? Wie seht ihr die Erfolgsaussichten um die Rückzahlung herum zukommen bzw. übernimmt bei einem Arbeitgeberwechsel der neue Arbeitgeber einen Teil?