Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückzahlungsverpflichtung Beschäftigtenlehrgang II
BAT:
Bei mir wir es eine Freistellung von ca. 11 Monaten für den AII, Arbeitgeberkosten wohl allein hierfür an die 60 K. Da sind die Kosten eines Lehrganges doch ehe Peanuts.
nichts_tun:
--- Zitat von: Lars73 am 02.05.2019 17:01 ---Bei Kosten von rund 5000 € für den Arbeitgeber würde ein Arbeitsgericht kaum eine Bindungsfrist von 3 Jahren nach Abschluss des Lehrganges akzeptieren. Da brächte es schon eine bezahlte Freistellung im Umfang von über 100 Arbeitstagen damit Gerichte es vermutlich akzeptieren. (Hängt ggf. noch von den Reisekosten etc. an.)
--- End quote ---
Sind die Gerichte da wirklich so arbeitnehmerfreundlich? Ich habe in Erinnerung, dass die Dauer des Lerhgangs und die entsprechende Bindungsfrist kongruent sein müssen. Hast du zufällig Urteile zur Hand?
Lars73:
In einem Aufsatz öAT 2017, 92-95 wird so zusammengefasst: "Bei der Feststellung der Dauer der Fortbildungsmaßnahme sind nur diejenigen Zeiten zu berücksichtigen, in denen eine bezahlte Freistellung erfolgt. Zwischenzeiten, während der keine Ausbildung geleistet wurde, sondern der Beschäftigte beim Arbeitgeber tätig war, sind nicht mitzurechnen."
maria321:
--- Zitat von: Lars73 am 02.05.2019 07:30 ---Gibt es auch Freistellung für den Lehrgang oder findet er alleine in der Freizeit statt. (Ohne Freistellung wären die 3 Jahre ggf. zu lang.) Sind die Lehrgangskosten transparent?
Soweit es auch (Teil-)Freistellung für den Lehrgang gibt halte ich die Klausel für wirksam. Ein konkreter Betrag muss in der Vereinbarung nicht genannt sein.
Ob ein neuer Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Wenn man dich unbedingt will vielleicht. Zumindest im öffentlichen Dienst m.E. aber eher die Ausnahme.
--- End quote ---
Guten Abend,
der Lehrgang dauerte 2 Jahre. In dieser Zeit war ich ca. einen Tag (ein paar Wochen waren unterrichtsfrei, ab und zu zwei Tag in der Woche) an der Verwaltungsschule. Hierfür wurde ich unter Fortzahlung meines Gehalts vom Arbeitgeber freigestellt. Die restlichen Tage war ich ganz normal arbeiten. Desweiteren war ich für insgesamt 9 Wochen Lehrgang und 8 Tage Prüfung unter Fortzahlung meiner Vergütung freigestellt. Die Kosten für den Lehrgang und Prüfungsgebühren sind auf der Website der Verwaltungsschule einsehbar.
Lars73:
Dann würde ich die Vereinbarung für wirksam halten.
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