Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung abgelehnt, aber doch nicht.
Helmhaar:
Guten Tag @all.
..bin seit einiger Zeit stiller Leser dieses wirklich informativen Forums. Jetzt brauche auch ich etwas Hilfe.
Im August 2018 habe ich an die Personalabteilung einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. (Erfahrungsstufe 3 habe ich im August 2018 erreicht)
Heute sollte ich ein formloses Blatt unterschreiben auf dem sinngemäß steht: "Antrag auf Höhergruppierung nach Überprüfung abgelehnt.
Es wird jedoch eine Höhergruppierung im Juni 2019 realisiert, auf Grund der Fürsprache meines Abteilungsleiters."
So weit, so gut.
Meine Frage: habe ich jetzt einfach Pech gehabt und mir geht eine 6 Monatige Nachzahlung durch die Lappen?
Oder muss mein Antrag auf jeden Fall berücksichtigt werden?
Ich bin Angestellt im TV-L Bayern EG5/3
Danke für eine klärende Antwort.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Der AG muß ihn weder zur Kenntnis nehmen noch darauf reagieren.
Helmhaar:
Das ist eindeutig.
Danke !
MoinMoin:
Interessehalber: Womit wurde in dem "Antrag" eine Höhergruppierung begründet?
Helmhaar:
Antrag auf Höhergruppierung nach TV-l § 17 Abs. 4 TV-L
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TV-L eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TV-L angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 17 Abs. 4 TV-L eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Das ist der Inhalt des "Antrages"
Wir hatten einen externen Dienstleister im Haus, der Interviews mit allen Angestellten und Beamten durchgeführt hat.
Ziel war eine jeweilige aktualisierte Stellenbewertung.
Mir wurde anschließend von eben diesem Dienstleister erklärt das meine ausgeführten Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen.
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