Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung abgelehnt, aber doch nicht.
nichts_tun:
Was nun externer Dienstleister sagt mag das eine sein, welche Rechtsmeinung sich der AG zur Eingruppierung bildet eine andere.
Lt. SV klingt es beinah so, als ob dir ab Juni 2019 andere - höherwertigere - Tätigkeiten übertragen werden sollen.
Übrigens ist deine Geltendmachung aus meiner Sicht zu Recht abzulehnen, da du gar nicht dargelegt hast, aus welchen auszuübenden Tätigkeiten du eine höhere Eingruppierung ableitest. Es genügt nicht zu behaupten, dass "[d]eine Tätigkeit Merkmale auf[weist], welche einer höheren Entgeltgruppe im TV-L angehören."
Spid:
Zumal sich Interviews naheliegenderweise auf die regelmäßig tariflich unbeachtliche ausgeübte Tätigkeit beziehen und nicht auf die auszuübende Tätigkeit.
Pseudonym:
Ich finde das hier spannend. Wer hat den Dienstleister denn weshalb bestellt?
Helmhaar:
Über die Zusammenhänge auf Grund der externe Dienstleister beauftragt wurde, kann ich nur mutmaßen.
Fakt ist, das alle Mitarbeiter zu ihren täglichen Aufgaben interviewt wurden. Ein jeder hat eine schriftliche Zusammenfassung im Anschluss erhalten. (Mir wurde dieses Schriftstück mit dem Hinweis überreicht das ich damit ein rechtlich relevantes Dokument bekomme, mit dem ich im Härtefall eine höhere Entgeltstufe erstreiten könne.)
Es gab und gibt einige Stellen die nach Abschluss dieser Bewertung neu Eingruppiert wurden.
Diese Info gab es im Vorfeld für alle Mitarbeiter dazu:
VEF steht für Vergütung, Entwicklung und Flexibilität.
Ziel des Projekts ist es, die Attraktivität des Arbeitgebers ..... ..... zu verbessern, damit wir unsere guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und gute neue Kolleginnen und Kollegen einstellen können.
BeamterBR:
--- Zitat von: Spid am 03.05.2019 18:33 ---Zumal sich Interviews naheliegenderweise auf die regelmäßig tariflich unbeachtliche ausgeübte Tätigkeit beziehen und nicht auf die auszuübende Tätigkeit.
--- End quote ---
Wie verhält es sich denn in diesem Fall:
Die Behörde stellt einen Mitarbeiter A ein und sagt ihm, dass er jetzt "Sachbearbeiter" ist und für Abteilung X arbeitet. Eine Stellenbeschreibung wird nicht ausgehändigt. Der Abteilungsleiter der Abteilung X weist im Rahmen der Einarbeitung den Mitarbeiter an Aufgaben auszuführen.
Der Mitarbeiter wird bezahlt nach EG6. Die Aufgaben entsprechen EG8. Hat der Mitarbeiter jetzt Anspruch auf Bezahlung nach EG8 oder nach EG6? Der Arbeitsvertrag enthält dazu keine Regelungen, lediglich, dass der Tarifvertrag angewendet wird. Die Stelle wurde als EG6 ausgeschrieben. Kann sich der Arbeitgeber dann allein auf die Entgeltgruppe in der Ausschreibung berufen?
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