Diese Argumentation überzeugt mich (leider) nicht. In meinem Beispiel für Juni 2019 fallen jedenfalls Überstunden an, auch wenn der AN nicht an einem Feiertag arbeiten muss.
Ich habe eine 40h-Woche, muss aber regelmäßig an Sonntagen und Feiertagen arbeiten. Am Monatsende werden dann die Stunden abgerechnet. Im Juni 2019 sind das bei 19 AT 152 Soll-Stunden. Wenn ich im Juni 2019 immer von Dienstag bis Samstag arbeiten würde, käme ich auf 168 Ist-Stunden, also + 16 Stunden. Ich bin zwar Beamter, arbeite aber in meinem Bereich auch mit Angestellten zusammen, bei denen das genauso abgerechnet wird. Wenn ich unter der Woche frei habe, werden mir 8 Stunden abgezogen, fällt das auf einen Feiertag, werden 0 Stunden abgezogen.