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Ausgleich für "verlorene" Feiertage?

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Akbo89:
Guten Tag,

ich bin Angestellter bei einem Landratsamt in Bayern. Durch meine Tätigkeit in einer Außenstelle unterscheidet sich meine Arbeitszeit, von der meiner Kollegen die direkt im Amt arbeiten. Ich arbeite Dienstag-Samstag, habe dafür immer Montags frei. Nun ist es so, dass mir durch meine Arbeitszeiten jedes Jahr der Ostermontag und der Pfingstmontag als Feiertag verloren gehen. Wenn ein Feiertag zufällig auf meine freien Tage fällt ist es verständlich, dass man dafür keinen Ersatz bekommt. Wie sieht es aber bei oben genannten Feiertagen aus, die ja jedes Jahr auf den Montag fallen?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


Gruß

Akbo89

Spid:
Nicht anders.

Mayday:
Entscheidend sind doch die monatlichen Arbeitstage. Deren Anzahl verringert sich entsprechend, wenn ein Feiertag auf Montag-Freitag fällt. Der Juni 2019 mit dem Pfingstmontag hat 19 Arbeitstage. Wenn man immer von Dienstag-Samstag arbeiten muss, muss man aber tatsächlich sogar 21 Tage arbeiten, also zwei Tage über dem Juni-Soll. Dafür muss es auch einen Ausgleich geben.

Spid:
Nein.

inter omnes:
Das Arbeitszeitgesetz - und der TVöD - kennt solche Ausgleichspflichten eben nur für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Wer dienstplanmäßig Dienstag bis Samstag beschäftigt ist, arbeitet aber ganz regluär in einer 5-Tagewoche, der Samstag ist ein regulärer Werktag. Insofern gibt es hier nichts auszugleichen. Dass bei dieser Arbeitszeitverteilung zwei Feiertage "unter den Tisch fallen" ist schlicht persönliches Pech.

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