Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ausgleich für "verlorene" Feiertage?

<< < (2/2)

Mayday:
Diese Argumentation überzeugt mich (leider) nicht. In meinem Beispiel für Juni 2019 fallen jedenfalls Überstunden an, auch wenn der AN nicht an einem Feiertag arbeiten muss.

Ich habe eine 40h-Woche, muss aber regelmäßig an Sonntagen und Feiertagen arbeiten. Am Monatsende werden dann die Stunden abgerechnet. Im Juni 2019 sind das bei 19 AT 152 Soll-Stunden. Wenn ich im Juni 2019 immer von Dienstag bis Samstag arbeiten würde, käme ich auf 168 Ist-Stunden, also + 16 Stunden. Ich bin zwar Beamter, arbeite aber in meinem Bereich auch mit Angestellten zusammen, bei denen das genauso abgerechnet wird. Wenn ich unter der Woche frei habe, werden mir 8 Stunden abgezogen, fällt das auf einen Feiertag, werden 0 Stunden abgezogen.

Spid:
Feste Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage und wechselnde Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage sind völlig unterschiedliche Sachverhalte.

andi1504:
Wir haben bei uns eine Teilzeitbeschäftigte die ausschließlich montags und donnerstags arbeitet. Der müsste  dann im Umkehrschluss jedes Jahr Zeit abgezogen werden, weil sie einen unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber allen anderen Beschäftigten hat. Das wäre dann ein Abzug für "gewonnene Feiertage". Geht's noch?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version