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[NW] Hinweis auf Resturlaub auch bei Beamten?

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binneuhier:
Guten Morgen,

in der Presse war in den letzten Wochen das Thema Resturlaub bzw. Verfall von Urlaubsansprüchen oft zu hören.
Arbeitgeber haben auf Resturlaub und auf deren möglichen Verfall hinzuweisen. Erfolgt der konkrete Hinweis nicht, verfällt der Urlaub nicht.

Ist das umgesetzte Urteil auch auf Beamte anwendbar?

Vielen Dank und viele Grüße

Ela

bettelmusikant:
Da das explizit im Gesetz geregelt ist (z. B. Hessen § 9 II 2 HUrlVO: "Urlaub, der nicht innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres angetreten worden ist, verfällt") und Beamten ja generell eine gewisse Eigenverantwortung zugeschrieben wird, würde mich das eher wundern.

bettelmusikant:
PS: Pauschal übertragbar sind solche Urteil natürlich generell nicht.

inter omnes:
Das entsprechende EuGH-Urteil ist auch auf den Beamtenbereich anwendbar. Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff wird vom EuGH unabängig von nationalen Statusbegrifflichkeiten definiert;  daher sind auch Beamte Arbeitnehmer im unionsrechtlichen Sinne.

Dass die beamtenrechtlichen Urlaubsverordnungen den Verfall des Urlaubs explizit regeln ist unbeachtlich, dies tut das BUrlG im Übrigen auch. Es kommt laut EuGH darauf an, dass der Arbeitgeber/Dienstherr gerade darüber hinaus auf den Verfall des Urlaubes gesondert hinweist.

binneuhier:
@ inter omnes

Das klingt schlüssig. Vielen Dank für die Antwort.

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