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[NW] Hinweis auf Resturlaub auch bei Beamten?

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bettelmusikant:

--- Zitat von: inter omnes am 14.05.2019 19:17 ---Das entsprechende EuGH-Urteil ist auch auf den Beamtenbereich anwendbar. Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff wird vom EuGH unabängig von nationalen Statusbegrifflichkeiten definiert;  daher sind auch Beamte Arbeitnehmer im unionsrechtlichen Sinne.

Dass die beamtenrechtlichen Urlaubsverordnungen den Verfall des Urlaubs explizit regeln ist unbeachtlich, dies tut das BUrlG im Übrigen auch. Es kommt laut EuGH darauf an, dass der Arbeitgeber/Dienstherr gerade darüber hinaus auf den Verfall des Urlaubes gesondert hinweist.

--- End quote ---

Ach, war ein EuGH Urteil! Habe ich gar nicht mitbekommen. Coole Sache.

Tatsächlich kam letzte Woche ein Schreiben der Personalabteilung über mir meinen für das aktuelle noch zustehenden Urlaub. So schnell sind die sonst nicht  ;D

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