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[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur

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lbt73:
Hallo zusammen,

folgender Fall:
Es wird eine W2-Professur öffentlich ausgeschrieben, Personen (auch „Nichtbeamte“) bewerben sich und werden im Zuge des gewöhnlichen Verfahrensverlaufs zu einer Probevorlesung mit anschließendem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Im Vorfeld sind Forschungs- und Lehrkonzept sowie eine Zusammenfassung der geplanten Probevorlesung einzureichen, was mit einem gewissen Arbeits- und auch Recherche-Aufwand einhergeht.
Im Zuge dieser Arbeiten und Recherchen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klar, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine Pro-forma- bzw. Pseudo-Ausschreibung handelt. Der zukünftige Stelleninhaber und Professor steht bereits im Vorfeld fest und wird seit dem Wintersemester 2016 für diese Stelle aufgebaut. Die Fächer, die von ihm (Dr. ohne Professur) seit 2016 unterrichtet werden, decken sich exakt mit der Stellenausschreibung, so dass externe Bewerber niemals mit einem besser passenden Qualifikationsprofil punkten können. Hinzu kommt ja auch, dass die „stellenausschreibenden Akteure“ federführend in der Berufungskommission vertreten sind und natürlich ihren Wunschkandidaten durchdrücken wollen. Aufgrund der Deckung von Qualifikationsprofil des Wunschkandidaten und Stellenausschreibung wird man auch externen Gutachtern immer plausibel argumentieren können, dass der „bestimmte Kandidat“ nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist.
Da die Sachlage wirklich eindeutig ist (der Beweis kann geführt werden!), zieht ein Bewerber seine Bewerbung zurück, auch aufgrund von wahrscheinlich bewusst zu eng gesetzten Terminen für die Einreichung der gewünschten Dokumente etc.
Hinzu kommt noch, dass man auch nicht gerne sein Forschungskonzept preisgibt, wenn man davon ausgehen muss, dass man ohnehin keine Chance auf die Stelle hat um im schlimmsten Fall die Konkurrenz auch noch die eigenen Forschungsideen übernimmt.

Und nun die zu diskutierende Fragestellung:
Man liest und hört vielfach von derartigen Pro-forma- und Pseudo-Ausschreibungen in allen Bereichen und die meisten Betroffenen stehen dem ohnmächtig und hilflos gegenüber. „Das ist halt so, dagegen kann man nichts machen …“ hört man häufig.
Die Frage ist, kann man da wirklich nichts machen? Ist das so, dass offiziell immer von Transparenz, Chancengleichheit etc. gefaselt wird, hintenherum aber trotzdem jeder machen kann was er will?

Ich freue mich auf Eure Diskussionsbeiträge.

Unimitarbeiter:
Nein, man kann nichts machen :)

Gem. 33 II GG soll eine Bestenauslese stattfinden. Hausberufungen können aber mit erfülltem Tatbestand zugelassen werden. Je nach Land gibt es für Universitäten Hausberufungsquoten, um das nicht ausarten zu lassen. Das gibt es aber weltweit Stichwort Tenure Track.

Ein ähnliches Bespiel ist es allerdings auch, wenn eine Berufung darauf ausgelegt ist, einer bestimmte Person den Ruf zu erteilen.

Ich persönlich bin dem Ganzen gegenüber geteilter Meinung. Einerseits beschränkt sowas wie du sagst die Chancengleichheit und führt u.U dazu, dass die Universitäten sich nicht mit neuen Einflüssen von außen beschäftigen. Andererseits müssen deutsche Hochschulen, international konkurrenzfähig sein, um mit den privat finanzierten Systemen mithalten zu können. So können sie eben den berufen, den sie für weiterführend erachten. Sonst werden wir hier lehr- und forschungstechnisch noch weiter abgehängt.

FGL:

--- Zitat von: lbt73 am 07.05.2019 11:46 ---Ich freue mich auf Eure Diskussionsbeiträge.

--- End quote ---
Wirklich? Im Juraforum hast du ziemlich unsouverän reagiert und bist die Schreiber persönlich angegangen, als dir ihre Antworten nicht gefallen haben.

Lars73:
Man kann nur etwas machen, wenn man das Verfahren bis zum Ende durchlaufen hat.

Das man eine Professur für Themen sucht wo es bisher keinen Prof gibt ist sachgerecht.

Soweit die geforderten Anforderungen sachgerecht sind sehe ich nichts was hier zu beanstanden wäre. Kritisch wären nur Anforderungen die nichts mit der Aufgabe zu tun haben.

lbt73:

--- Zitat von: FGL am 08.05.2019 09:09 ---
--- Zitat von: lbt73 am 07.05.2019 11:46 ---Ich freue mich auf Eure Diskussionsbeiträge.

--- End quote ---
Wirklich? Im Juraforum hast du ziemlich unsouverän reagiert und bist die Schreiber persönlich angegangen, als dir ihre Antworten nicht gefallen haben.

--- End quote ---

„Unsouverän“ und „persönlich angegangen“ hört sich jetzt sehr negativ an.
Ich denke, ich habe niemanden persönlich angegriffen, sondern mich vielmehr etwas verwundert über das anscheinend vorherrschende Rechtsempfinden gezeigt.

Aber das kann jeder gerne selbst beurteilen, ich habe da kein Geheimnis:
https://www.juraforum.de/forum/t/pro-forma-pseudo-ausschreibung-fuer-w2-professur.655434/

Ansonsten scheine ich mit meiner Argumentationslinie ja gar nicht so alleine dazustehen.
Immerhin argumentiert das Verwaltungsgericht Kassel in einem sehr ähnlichen Fall mit vielen Parallelen genauso!

Beschluss des Verwaltungsgericht Kassel vom 02.10.2014, AZ 1 L 481/14.KS:
Verstoß gegen die Chancengleichheit: Stellenausschreibung darf nicht auf Wunschkandidaten zugeschnitten sein.
https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Kassel_1-L-48114KS_Verstoss-gegen-die-Chancengleichheit-Stellenausschreibung-darf-nicht-auf-Wunschkandidaten-zugeschnitten-sein.news19102.htm

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