Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung eines Bauhofleiters

(1/5) > >>

DK:
Moin zusammen.
Dieses Thema betrifft in erster Hinsicht die Eingruppierung eines Bauhofleiters eines Gemeindebauhofes für 2 Gemeinden und die damit verbundenen Probleme mit der Personalabteilung im zuständigen Amt.
Hauptargument der Personalabteilung ist, die Leitung eines Bauhofes ist keine wichtige bzw. Höherwertige Tätigkeit. Personalverantwortung (7 Mitarbeiter) zählt nicht, Befugnisse sind (obwohl per Dienstanweisung festgeschrieben) nicht vorhanden (Angeblich ist eine Dienstanweisung nicht ausreichend). Dazu kommt, dass eine Externe Bewertung der Stelle vorgenommen wurde, die Personalabteilung dieser aber wiederspricht (Nein, ich durfte diese nicht Einsehen). Die Personalabteilung verweist auch auf den Stellenplan, der nicht einfach geändert werden könnte. Auch wenn der Personalabteilung eine Stellenbeschreibung (Unterschrieben vom Bürgermeister) vorliegt in der klargestellt ist, dass die Aufgabe zu 70% aus Leitungstätigkeiten, 25% Verwaltungsarbeit und 5% Unterstützung der Mitarbeiter besteht, ist diese Stelle für die Personalabteilung die eines Handwerkers und entsprechend eingruppiert und nicht die eines Beschäftigtem im Büro, sonstigen Innendienst und Außendienst.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und /oder kennt sich mit diesem Sachverhalt aus? Kann mir jemand Sagen ob es eine Art Katalog gibt in welchem steht, was genau Höherwertige Tätigkeiten sind?

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Texter:
Machst du eine klassische Meistertätigkeit (Gärtner- oder Straßenbaumeister)?

MoinMoin:

--- Zitat von: DK am 07.05.2019 15:08 --- Die Personalabteilung verweist auch auf den Stellenplan, der nicht einfach geändert werden könnte.

--- End quote ---
Frage bitte deine Personalabteilung inwiefern der Stellenplan etwas mit der tariflichen Bezahlung zu tun hätte.

Ansonsten: einfach mal deren Meinung ignorieren und die auszuübenden Tätigkeiten von den AG bestätigen lassen.
Und dann einfach mal den Klageweg gehen.
Bei so etwas sollte man aufhören zu diskutieren, sondern den ein Gericht entscheiden lassen.

Spid:
Gem. Sachverhaltsschilderung hat der AG die auszuübende Tätigkeit in Form einer vom Bürgermeister unterzeichneten Stellenbeschreibung bestätigt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 07.05.2019 15:56 ---Gem. Sachverhaltsschilderung hat der AG die auszuübende Tätigkeit in Form einer vom Bürgermeister unterzeichneten Stellenbeschreibung bestätigt.

--- End quote ---
Eben, nur muss dies auch der Personalabteilung klar gemacht werden.
Entweder durch das Gericht oder durch verwaltungstechnischer Prügel.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version