Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Welche Stufe bei nachträglicher Höherbewertung der Stelle?
nestor:
Hallo zusammen, ich wechsele bald evtl. in den öffentlichen Dienst mit der Eingruppierung E9B Stufe 6 (hab sehr viel Berufserfahrung). Mir wurde gesagt auf kurz oder lang (dieses oder nächstes Jahr) wird die Stelle als E10 bewertet werden und das würde dann auch automatisch für mich gelten.
Meine Frage ist, würde meine Stufe dann weiterhin 6 sein oder komme ich auf die Stufe in E10 die der Stufe 6 in E9b entspricht
Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;D
Matzki:
TB, welche aus der E9b S6 in die E10 höhergruppiert werden, befinden sich nach der Höhergruppierung regelmäßig in der E10 S5.
nichts_tun:
Im Bereich TV-L gibt es noch keine EG 9b, sodass Beschäftigte in diese Entgeltgruppe (noch) nicht eingestellt werden können.
nestor:
Es war die Rede von der „großen“ E9. Was ist denn da sonst gemeint (ernste Frage)?
Lars73:
Es wird eine E9b werden sobald der Tarifvertrag zur Umsetzung der Tarifeinigung in Kraft tritt. Vorher halt E9 mit normaler Stufenlaufzeit. Das wird dann Rückwirkend in E9b geändert.
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