Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Welche Stufe bei nachträglicher Höherbewertung der Stelle?
nichts_tun:
--- Zitat von: nestor am 08.05.2019 19:58 ---Es war die Rede von der „großen“ E9. Was ist denn da sonst gemeint (ernste Frage)?
--- End quote ---
Die Nachfrage zielte auf den einschlägigen Tarifvertrag ab.
MoinMoin:
Wenn die schon ne 9b haben, dann biste halt nicht im TV L
sondern tvöd vka oder bund
nestor:
Nein, ist definitiv TV-L. Einstellung wird erst zum 1.10. oder so erfolgen können, da ich so eine lange Kündigungsfrist habe. Ich warte mal ab bis die Unterlagen kommen.
MoinMoin:
Dann ist natürlich die Frage bzgl. "bewertet werden". Das bedeutet, dass sie in Zukunft - "über kurz oder lang (dieses oder nächstes Jahr - eine Änderung der Tätigkeiten vornehmen wollen, die zu einer Höhergruppierung führen wird?
Und automatisch würde es nicht für dich gelten, sondern man müsste dir diese neuen Tätigkeiten übertragen und du müsstest dem zustimmen.
Oder glaubt der AG, dass die Tätigkeiten jetzt schon einer E10 entsprechen, muss aber noch eine "Auswertung" fertigstellen bzw. sich eine Meinung darüber bilden?
Falls dem so ist und eine E10 plötzlich für dich bezahlt werden sollte, ohne Änderung der Tätigkeiten, dann würdest du die Stufe 6 behalten, da du ja von Anfang an in der E10 gewesen wärst. Ebenso könntest du dann 6 Monate Nachzahlung fordern.
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