Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Ausbildungszeit = Beschäftigungszeit?

(1/2) > >>

Patze:
Guten Morgen!
Ich habe nun von meiner Personalabteilung die Berechnung der Beschäftigungszeit erhalten.
Demnach zählt die Ausbildung nicht dazu (bin seit der Ausbildung beim gleichen AG).
Ist das korrekt?
Dabei geht es jetzt um die Jubiläumszeit, ich bin davon ausgegangen das ich dieses Jahr mein 25jähriges habe. Die Ausbildung habe ich mit fast 18Jahren begonnen.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Patze

Kaffeetassensucher:
Einfache Antwort: Ja, das ist korrekt.

Wurde einem bei uns in der Ausbildung zumindest immer und immer und immer wieder, geradezu mantramäßig, eingetrichtert: Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit.  ;)

Feidl:
Kommt darauf an.
Also Ausbildungszeit ist zwar keine Beschäftigungszeit, aber für die Berechnung des Jubiläumsdienstalters kann es abweichende Regelungen geben. Wie es nach TVöD ist, weiß ich nicht (ist das da überhaupt geregelt?), aber bei Beamten ist es von Land zu Land unterschiedlich, und da zählt z.B. in Thüringen die Ausbildungszeit im öffentlichen Dienst (egal welcher AG oder Dienstherr) zur Jubiläumsdienstzeit hinzu.

Kaffeetassensucher:
Da der TVöD für Auszubildende nicht gilt, sondern der TVAöD, ist es im TVöD tatsächlich nicht geregelt.

Meine Bemerkung bezog sich natürlich nur auf Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, nicht auf Beamte.

Patze:
DANKE!!! Dann hat das wohl seine Richtigkeit!!!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version