Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ausbildungszeit = Beschäftigungszeit?
TV-Ler:
--- Zitat von: Patze am 09.05.2019 08:29 ---DANKE!!! Dann hat das wohl seine Richtigkeit!!!
--- End quote ---
Ja, du bist leider zu spät dran!
Unter den vor dem TVöD geltenden tariflichen Regelungen hättest du dir die Zeit der Ausbildung für die Berechnung der Jubiläumszeit anerkennen lassen können.
TV-Ler:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 09.05.2019 08:17 ---Da der TVöD für Auszubildende nicht gilt, sondern der TVAöD, ist es im TVöD tatsächlich nicht geregelt.
Meine Bemerkung bezog sich natürlich nur auf Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, nicht auf Beamte.
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Selbstverständlich ist es im TVöD geregelt (§ 34 Abs. 3), nämlich in der Weise das Zeiten im Ausbildungsverhältnis keine Erwähnung finden und somit nicht zu berücksichtigen sind.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: TV-Ler am 09.05.2019 09:42 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 09.05.2019 08:17 ---Da der TVöD für Auszubildende nicht gilt, sondern der TVAöD, ist es im TVöD tatsächlich nicht geregelt.
Meine Bemerkung bezog sich natürlich nur auf Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, nicht auf Beamte.
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Selbstverständlich ist es im TVöD geregelt (§ 34 Abs. 3), nämlich in der Weise das Zeiten im Ausbildungsverhältnis keine Erwähnung finden und somit nicht zu berücksichtigen sind.
--- End quote ---
So herum formuliert ist das natürlich richtig bzw. genauer.
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