Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Ausbildungszeit = Beschäftigungszeit?

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TV-Ler:

--- Zitat von: Patze am 09.05.2019 08:29 ---DANKE!!! Dann hat das wohl seine Richtigkeit!!!

--- End quote ---
Ja, du bist leider zu spät dran!
Unter den vor dem TVöD geltenden tariflichen Regelungen hättest du dir die Zeit der Ausbildung für die Berechnung der Jubiläumszeit anerkennen lassen können.

TV-Ler:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 09.05.2019 08:17 ---Da der TVöD für Auszubildende nicht gilt, sondern der TVAöD, ist es im TVöD tatsächlich nicht geregelt.

Meine Bemerkung bezog sich natürlich nur auf Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, nicht auf Beamte.

--- End quote ---
Selbstverständlich ist es im TVöD geregelt (§ 34 Abs. 3), nämlich in der Weise das Zeiten im Ausbildungsverhältnis keine Erwähnung finden und somit nicht zu berücksichtigen sind.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: TV-Ler am 09.05.2019 09:42 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 09.05.2019 08:17 ---Da der TVöD für Auszubildende nicht gilt, sondern der TVAöD, ist es im TVöD tatsächlich nicht geregelt.

Meine Bemerkung bezog sich natürlich nur auf Tarifangestellte im öffentlichen Dienst, nicht auf Beamte.

--- End quote ---
Selbstverständlich ist es im TVöD geregelt (§ 34 Abs. 3), nämlich in der Weise das Zeiten im Ausbildungsverhältnis keine Erwähnung finden und somit nicht zu berücksichtigen sind.

--- End quote ---

So herum formuliert ist das natürlich richtig bzw. genauer.

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