Hallo,
für mich stellt sich folgende Frage: Ich werde in Kürze mein Studium für den gehobenen Dienst abschließen und danach eine Planstelle der Besoldungsgruppe A11 erhalten.
Für mich stellt sich hier die Frage, ob und wenn ja, ab wann ich eine Zulage gem. § 59 LBesG NRW (Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes) erhalten könnte.
In der Behörde konnte mir bislang keiner eine definitive Antwort geben, da es nur wenige Beamte gibt.
Danke und viele Grüße