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MTA mit Bachelorabschluss

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Mimi:
Hallo zusammen,
ich habe in den Niederlanden ein Bachelorstudium absolviert, welches der MTA-Ausbildung in Deutschland entspricht. Ich arbeite jetzt bereits seit einigen Jahren als MTA und befinde mich in der kleinen E9. Laut Personalabteilung habe ich in den Augen des Öffentlichen Dienstes keine abgeschlossene Ausbildung und habe deshalb keine Chance, in die normale E9 zu kommen, während die MTAs mit abgeschlossener Ausbildung in der normalen E9 sind. Ist das rechtens? Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen? Ich mache schließlich dieselbe Arbeite, wie die ausgebildeten MTAs.

Wastelandwarrior:
Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 10:51 ---Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.

--- End quote ---
Also tarifrechtlichen geht ja so was, aber Medizinrecht, Abrechnung mit der Kasse etc,....
könnte da nicht ne Menge Verstösse vorliegen, wenn eine nicht qualifizierte Person da rumdoktort?

Wastelandwarrior:
Das meine ich ja. Wer auch immer den Arsch in der Hose hatte, die Einstellung zu unterschreiben, muss dann konsequent einen "Erfüller" annehmen.

Wastelandwarrior:
Im Übrigen ist die kleine E9 nicht "eine tiefer" von normaler E9, sondern E8. Und wegen der gesetzlichen Vorschriften gibt es im Abschnitt 10.10. Teil II keine Tätigkeitsmerkmal "... in der Tätigkeit von MTA"

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