Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

MTA mit Bachelorabschluss

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Spid:
Gem. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 ist für Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltgruppe 9 ohne Zusatz   die  Entgeltgruppe  9  mit  dem  Zusatz  „Stufe  3  nach  5 Jahren  in  Stufe 2, Stufe  4  nach  9  Jahren  in  Stufe  3,  keine  Stufen  5  und  6“  als  nächst  niedrigere Entgeltgruppe. Die tarifliche Voraussetzung ist nicht erfüllt - unabhängig davon, ob medizinrechtlich das Studium ein hinreichendes Substitut darstellt oder nicht.

Wastelandwarrior:
 :o ups… Danke.

1. Ich soll immer erst nochmal in den Text sehen, wenn ich etwas nicht gaaaaanz genau weiß.
2. Auch wenn ich es gaaaaanz genau weiß, sollte ich in den Text schauen.  :D

nichts_tun:
Ich bin auf dem Gebiet nicht sehr gut bewandert, aber könnte nicht eine Anerkennung des Studiums als Berufsausbildung (Gleichwertigkeitsprüfung) möglich sein? Dies würde ich nachfragen @TE.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

Spid:
Inwiefern sollte das tariflich beachtlich sein?

nichts_tun:
Sofern das Studium als gleichwertig zur regulären deutschen MTA-Ausbildung befunden wird, erfüllt der TE doch die geforderte Qualifikation? Oder irr ich da?

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