Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
MTA mit Bachelorabschluss
Spid:
Gem. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 ist für Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltgruppe 9 ohne Zusatz die Entgeltgruppe 9 mit dem Zusatz „Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6“ als nächst niedrigere Entgeltgruppe. Die tarifliche Voraussetzung ist nicht erfüllt - unabhängig davon, ob medizinrechtlich das Studium ein hinreichendes Substitut darstellt oder nicht.
Wastelandwarrior:
:o ups… Danke.
1. Ich soll immer erst nochmal in den Text sehen, wenn ich etwas nicht gaaaaanz genau weiß.
2. Auch wenn ich es gaaaaanz genau weiß, sollte ich in den Text schauen. :D
nichts_tun:
Ich bin auf dem Gebiet nicht sehr gut bewandert, aber könnte nicht eine Anerkennung des Studiums als Berufsausbildung (Gleichwertigkeitsprüfung) möglich sein? Dies würde ich nachfragen @TE.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
Spid:
Inwiefern sollte das tariflich beachtlich sein?
nichts_tun:
Sofern das Studium als gleichwertig zur regulären deutschen MTA-Ausbildung befunden wird, erfüllt der TE doch die geforderte Qualifikation? Oder irr ich da?
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