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Bevorstehende Stufenerhöhung

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Einkaufswagen:
Wichtig ist, besteht die Möglichkeit zB ab 1.8. die EG 9b Stufe 4 auszuhandeln wenn man 2 Monate zuvor in die EG 8 Stufe 4 gewandert ist? Oder gibt es da gesetzliche / tarifliche Probleme?

Und danke euch schon mal :-)

Spid:
Tariflich läßt sich die Stufenlaufzeit für das Erreichen der Stufen 4-6 bei entsprechend überdurchschnittlicher Leistung beliebig verkürzen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Einkaufswagen am 10.05.2019 16:53 ---Wichtig ist, besteht die Möglichkeit zB ab 1.8. die EG 9b Stufe 4 auszuhandeln wenn man 2 Monate zuvor in die EG 8 Stufe 4 gewandert ist? Oder gibt es da gesetzliche / tarifliche Probleme?

Und danke euch schon mal :-)

--- End quote ---
Übertariflich alles möglich.

Tariflich theoretisch möglich (wie Spid beschrieben hat) allerdings wie soll jemand vorab eine überdurchschnittliche Leistung beschieden werden ? IdR wird davon auszugehen sein, dass man einige Zeit in einer Stufe sein muss um den Überdurchschnitt zu zeigen. Auch müsste eine Bewertung der durchschnittlichen Leistung vorhanden sein.
Also Verwlatungstechnisch eher nicht möglich.

Zulagen gäbe es dann noch als Lösung, das geht eigentlich easy wenn die Verwaltung will.

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