Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?

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Spid:
Was an §29 Abs. 1 lit. f) TVÖD hast Du nicht verstanden?

BAT:

--- Zitat von: Spid am 12.05.2019 12:09 ---Das ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend. Ein Termin in einigen Monaten kann für die erforderliche Behandlung ja nicht zeitgerecht sein. Eine abstrakte Möglichkeit der Verschlechterung ist bereits eine, die nicht hingenommen werden muß.

--- End quote ---

Das ist Kaffeesatzleserei.

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 15.05.2019 10:47 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2019 12:09 ---Das ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend. Ein Termin in einigen Monaten kann für die erforderliche Behandlung ja nicht zeitgerecht sein. Eine abstrakte Möglichkeit der Verschlechterung ist bereits eine, die nicht hingenommen werden muß.

--- End quote ---

Das ist Kaffeesatzleserei.

--- End quote ---
Unsinn!

Laemat:
um das mal zusammen zu fassen, ja du kannst während der Kernzeit zwingende Arzttermine wahrnehmen, dir wird sowohl der Arztbesuch als auch der Hin- und Rückweg als Arbeitszeit anerkannt.

Spid:
Sofern der Rückweg zum Arbeitsplatz erfolgt.

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