Hallo,
klar, Arztbesuche sollten außerhalb der Arbeitszeiten genommen werden. Jeder aber kennt es bestimmt, dass man einen Facharzttermin oft erst in zig Monaten bekommt und, oder aber während der Arbeitszeiten.
Im konkreten Fall, habe ich eine Überweisung für einen Facharzt bekommen und die Arzthelferin des überweisenden Arztes hat für mich einen Termin vereinbart, der eben während der Arbeitszeiten ist, dafür aber schon in ein paar Tagen. Wenn ich den nicht nehmen würde, gäbe es erst wieder welche im November.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es z. T. noch länger dauert, aber egal bei welchem anderen entsprechenden Facharzt nicht früher!
Problem(e): der Termin ist mit Wartezeiten verbunden. Gefragt, ob die mich anrufen können, wann ich losfahren soll, ist nicht, weil immer was dazwischen kommen kann und man nicht weiß, wie lange die einzelnen Behandlungen dauern. Also soll ich um 9 da sein, auch wenn ich erst um 11 drankommen sollte. Die Untersuchung dauert inkl. Vor- und Nachgespräch auch noch mal locker ne halbe Stunde. Bis ich dann wieder zurück an der Arbeit bin, lohnt sich nicht mehr. Auch eigentlich nicht vorher zur Arbeit fahren. Also möchte ich diesen Tag Urlaub nehmen. Aber ich bin noch in der Probezeit!
Was nun?
Ich könnte ja auch kurzfristig den betreffenden Tag krank machen. Das kann ich aber nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub, meinetwegen auch unbezahlten, oder auf Freistellung ... oder hab ich gelitten.de?
Danke Euch.
GLG