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Besoldungsunterschied Online-Rechner zur tatsächlichen Überweisung
ReKo1808:
Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich habe eine Frage zu meiner Besoldung bzw zu einem Unterschied zum Online-Rechner.
Laut Online-Rechner müsste ich in A7/2 ; 0,5 KiFr-Betrag und Steuerklasse I ; keine Zulagen, 100% Arbeitszeit und auch keinen Familienzuschlag (bekommt die Partnerin) ein Netto von 2181,21 € bekommen. (Rechner ab 01.04.2019)
Tatsächlich bekomme ich einen Betrag von 2179,10 €, obwohl ich noch einen eingetragenen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen habe.
Jetzt würde jemand kommen und sagen, dass es ja nur 2 € sind... Das stimmt auch, aber über einige Monate/Jahre macht das schon einen Unterschied.
Ich habe auch bereits mit meiner Bezügestelle Kontakt aufgenommen und als Antwort erhalten, dass er sich mit dem genannten Online-Rechner (welcher auf deren Homepage zur Verfügung steht) noch nie auseinandergesetzt hat und sich ausschließlich an die vorgegeben Steuerabzugsmerkmale orientiert. <- Das war mir auch schon bekannt.
Vielleicht könnt ihr mich ja erleuchten, wie dieser (geringe) Unterschied zu Stande kommt.
Vielen Dank schonmal und einen stressfreien Start in die Woche. ;)
ccb:
Versuche mal, das Ganze ohne Kinderfreibetrag zu berechnen. Der kommt erst zum Tragen, wenn die Steuerersparnis durch ihn höher ist als das Kindergeld. Das ist bei dir nicht der Fall.
ReKo1808:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wann wäre das denn bspw. der Fall? Kann man das so pauschal beantworten?
Aber wenn ich den Kinderfreibetrag rausnehme, habe ich 2176,11 €, was trotzdem ein wieder ganz anderer Wert ist. Kann ein Kinderfreibetrag "nur teilweise" zum Tragen kommen?
Fred1003:
Wenn sie die Berechnung des BVA und ihre Monatsabrechnung
nebeneinander legen sehen sie doch genau wo die Unterschiede liegen.
Wenn die Differenz an den abgeführten Steuer und Sozialabgaben bekommen sie diese doch über die Einkommensteuererklärung wieder zurück.
Der BVA Rechner erhebt übrigens keinen Anspruch auf 100% Richtigkeit.
sailor:
§52 ESTG Abs 59c sieht ab 2004 Tabellenstufen von 3 Euro vor .
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