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Sekretärin mit Bachelor

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jk133:
Hallo,

ich arbeite an einer Uniklinik mit Haustarif TV-L Ost. Ich habe einen Bachelorablschuss (BBA) und bin in der E5/3 eingruppiert. Ein Bachelorabschluss ist ja in aller Regel in der E9-12 eingruppiert. Sollte meine Ausbildung nicht bei der Eingruppierung berücksichtigt werden, obwohl ich "nur" als Sekretärin eingestellt bin? ???

Kat:
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

Bastel:
Nein.

Ein Professor wird als Pförtner auch nicht als Professor bezahlt.

DiVO:
Tarifbeschäftigte werden nach auszuübender Tätigkeit bezahlt. Wenn die Tätigkeit Sekretärin ist, dann erhält die Dienstnehmerin auch die Bezahlung einer Sekretärin.

Warum hast du dich mit einem Bachelor-Abschluss auf diese Stelle beworben und hast dort einen Vertrag unterschrieben?

jk133:

--- Zitat von: Kat am 15.05.2019 10:22 ---FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

--- End quote ---

Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.

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