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[BW] Wechsel als Beschäftiger in das Beamtenverhältnis

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Landsknecht:

--- Zitat ---Als Tarifbeschäftigter gibt es da noch die Möglichkeit den Arbeitsvertrag zu kündigen, und ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.
--- End quote ---

Eine Entlassung auf eigenen Antrag durch den Beamten selbst ist jederzeit möglich und wird durch den Entlassungsbescheid des Dienstherren vollzogen.

Durch Ernennungsurkunde eines anderen Dienstherren endet das bestehende Dienstverhältnis eines Beamten automatisch (sog. feindliche Übernahme)

Das Bewerben auf Stellen anderer Dienstherren ist jederzeit möglich.

bettelmusikant:
Ja, aber "feindliche Übernahmen" sind doch eher die Ausnahme, da sonst die Teilung der Versorgungslasten in den meisten nicht erfolgt, oder hab ich das falsch im Kopf?

Marco82:
So wie es scheint, habe ich zumindest keine offensichtlichen Nachteile übersehen, falls wirklich eine Überleitung direkt nach A11 möglich ist oder gibt es zwischenzeitlich noch andere Meinungen? :)

nichts_tun:

--- Zitat von: Marco82 am 17.05.2019 08:41 ---Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ernennung über dem Eingangsamt möglich. Diese sind bei mir gegeben. Die Stufe ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Aufgrund des Lebensalters sollte dies voraussichtlich Stufe 6 sein.

--- End quote ---

Das ist durchaus möglich, kommt auf das jeweilige Beamtenrecht an. Die Frage aber ist, ob du wirklich in Stufe 6 kommst. Dies ist nicht zwangsläufig vom Lebensalter, sondern von der vorherigen Tätigkeit als Tarifbeschäftigter abhängig.

Maxabat:
Das Lebensalter ist in BW nicht entscheidend. Bei mir wurde Angestelltentätigkeit im ÖD komplett anerkannt, abzüglich 3 Jahre Laufbahnerwerb. Bei mir kam dann Stufe 7 raus.

Generell zur Verbeamtung: machen, wenn man Beamter bleiben will. Wenn man sich später entscheidet, was anderes zu machen, ist das zwar möglich aber nicht so unproblematisch: ggfs Verlust Pensionsansprüche (bei Nachversicherung mit niedrigerem Brutto und ohne VBL) sowie ggfs Verbleib in der PKV zu nicht mehr so günstigen Konditionen wie als Beamter und erst einmal keine Ansprüche aus AL Versicherung.

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