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Einstellungsuntersuchung

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ProfTii:

--- Zitat von: ltwinters am 03.07.2019 13:05 ---@RsQ: Warum das aber nun so umfangreich sein muss, erschließt sich mir auch nicht. Um ehrlich zu sein, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die Behörde das wirklich verlangt oder das Gesundheitsamt nicht einfach von sich aus gemacht hat. Oder ist der Check-Up genormt?

--- End quote ---

Genormt ist der nicht. Ich weiß von Kollegen, die quasi das Behandlungszimmer betreten haben und nur gefragt wurden ob sie fit sind. Die haben dann mit "Ja" geantwortet und durften wieder gehen.
Je nachdem wo man beschäftigt ist wird man ja auch zum eigenen Amtsarzt geschickt oder zum für eine persönlich zuständigen Gesundheitsamt. Also alles ist möglich

Feidl:
Ich wurde vor der Ernennung zum Beamten (Bürojob mit etwas Außendiensttätigkeit, die eine gewisse körperliche Fitness erfordert) vom Gesundheitsamt untersucht, da gab es

--- Zitat von: ltwinters am 03.07.2019 08:36 ---- allg. Befragung zur Vorgeschichte (basierend auf Fragebogen der vorher auszufüllen war)
- Blutdruck messen
- Temperatur messen (Laserthermometer)
- Beweglichkeit/Reflexe
- Abhören/Abklopfen der Lungen
- Koordinationsübung
- Blutabnahme (kl. Blutbild)
[- Urinprobe] (unsicher, kann mich nicht dran erinnern, kann aber sein)
- EKG
- Sehtest
- Hörtest

--- End quote ---
und Größe- und Gewichtsmessung.

Das der Dienstherr Vorgaben macht, was alles untersucht wird, gab es glaub nicht.


--- Zitat von: ltwinters am 03.07.2019 15:30 ---Ja klar das die Gesundsheitsämter davon nicht ab wollen. Die sind ja froh um jeden der da zur Untersuchung hinkommt.

--- End quote ---

Frage ist, ob die Gesundheitsämter dafür überhaupt noch zuständig sind. In BaWü wurde die Aufgabe an niedergelassene Ärzte übertragen. Nur weil in meinem Landkreis noch kein niedergelassener Arzt die Aufgabe übernommen hat, musste ich zum Gesundheitsamt.

Alien1973:
Vor allem eines darf man nicht vergessen:
Auch ein Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Der evtl. zukünftige AG erfährt nur tauglich ja/nein, mehr nicht! Keinerlei Angaben über Krankheiten oder dergl. werden an den AG weiter gegeben.

Ich hatte vor Einstellung auch eine solche Untersuchung, der Vertrag war schon unterschrieben vorbehaltlich positiver ärztlicher Bescheinigung.
Ich wurde per Fragebogen gefragt was ich beim öffentlichen Dienst machen werde inkl. Vorerkrankungen usw. und dann wurde untersucht.
- Führen eines KFZ => erweiterter Sehtest
- Baustellenbesuche evtl. mit Gerüst => Gleichgewichtstest und Fragen zu Höhenangst usw.

Ich hatte schon den Eindruck, dass umfangreich untersucht wurde, auch abgestellt auf meine zukünftige Tätigkeit. Blut wurde mir keines abgenommen, Urintest fand statt.

Aber nochmal, der AG erfährt nur Ja/Nein, alles andere unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht!

ProfTii:
Was dazu kommt ist ja auch, dass nicht jeder die Kosten der Untersuchung erstattet bekommt (wurde glaube ich in einer anderen Diskussion schon mal erläutert). Und wenn man da dann die Unterschiede in den Untersuchungen und dann die daraus resultierenden Kosten sieht.
Bei meinen Kollegen, die mit mir zusammen verbeamtet wurden, und mir lag eine Kostendifferenz von über 150€

ltwinters:
@Alien1973: Das wusste ich noch nicht. Ich dachte der neue AG erhält umfassende Auskunft. Nur ein Ja oder Nein ist natürlich schon etwas anderes.

@ProfTii: Bei mir kam der neue AG dafür auf. Wenn man dafür selber aufkommen muss finde ich das schon eine Frechheit.

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