Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellungsuntersuchung
RsQ:
Viel spannender: Ist das auch in der Privatwirtschaft (in der Breite) in dieser Form üblich? Irgendwie hört man da nie etwas zum Thema Einstellungsuntersuchung ... (abgesehen von Bereichen, in denen das inhaltlich naheliegt)
Für das Gesundheitsamt sind solche Untersuchungen sicher ein Teil der Daseinsberechtigung. Die werden also ein Interesse daran haben, die Zahl der Untersuchungen auf dem etablierten Niveau zu halten.
ltwinters:
Interessante Frage. Ich habe davon in der PW noch nie etwas gehört. Auch bei meinem Noch-AG in der PW ist das nicht üblich. Vielleicht haben andere hier ja andere Erfahrungen?!
Ja klar das die Gesundsheitsämter davon nicht ab wollen. Die sind ja froh um jeden der da zur Untersuchung hinkommt.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: RsQ am 03.07.2019 15:19 ---Viel spannender: Ist das auch in der Privatwirtschaft (in der Breite) in dieser Form üblich? Irgendwie hört man da nie etwas zum Thema Einstellungsuntersuchung ... (abgesehen von Bereichen, in denen das inhaltlich naheliegt)
Für das Gesundheitsamt sind solche Untersuchungen sicher ein Teil der Daseinsberechtigung. Die werden also ein Interesse daran haben, die Zahl der Untersuchungen auf dem etablierten Niveau zu halten.
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Wie es in der Privatwirtschaft läuft ist unerheblich. Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes werden mit Steuergeldern bezahlt. Daher liegt es im Interesse des Steuerzahlers und somit der Allgemeinheit, dass gesunde Beschäftigte eingestellt werden, die nicht bereits nach 8 Monaten durch Krankmeldungen der Staatskasse zur Last fallen.
RsQ:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 03.07.2019 15:32 ---Daher liegt es im Interesse des Steuerzahlers und somit der Allgemeinheit, dass gesunde Beschäftigte eingestellt werden, die nicht bereits nach 8 Monaten durch Krankmeldungen der Staatskasse zur Last fallen.
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Ich behaupte mal: Es gibt unzählige Erkrankungen, die durch eine Einstellungsuntersuchung nicht erkennbar bzw. absehbar sind. Wer sagt denn, ob (bei der Untersuchung) de facto Gesunde nicht zwei Monate später schwer erkranken?
Die Untersuchung hilft lediglich dem AG in begrenztem Rahmen bei der Abwägung seines Risikos. Wenn etwa jemand schon einen Bandscheibenvorfall hat o.ä., erkennt man ja durchaus die grundlegende Eignung. Aber sowas ließe sich auch per Personalfragebogen samt Verweis auf Folgen von Falschaussagen erheben.
Ich sehe den "Wert" für den AG hier eher als "Beruhigungspille". Ich würde bei der Bewerbung aber eher auf (echte) "Krankheiten" abstellen als auf "Krankmeldungen". Da gibt es ja durchaus einen gewaltigen Unterschied. Denn wer sagt dem AG, dass auch Gesunde nicht kurz nach Einstellung mit "Krankmeldungen" glänzen?
Skedee Wedee:
--- Zitat von: RsQ am 03.07.2019 16:46 ---Ich behaupte mal: Es gibt unzählige Erkrankungen, die durch eine Einstellungsuntersuchung nicht erkennbar bzw. absehbar sind. Wer sagt denn, ob (bei der Untersuchung) de facto Gesunde nicht zwei Monate später schwer erkranken?
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Und es gibt genügend Erkrankungen, die bei Einstellungsuntersuchung von potentiellen Arbeitnehmern aufgedeckt wurden und somit letztendlich dem Steuerzahl Geld sparten.
--- Zitat von: RsQ am 03.07.2019 16:46 ---Ich sehe den "Wert" für den AG hier eher als "Beruhigungspille". Ich würde bei der Bewerbung aber eher auf (echte) "Krankheiten" abstellen als auf "Krankmeldungen". Da gibt es ja durchaus einen gewaltigen Unterschied.
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Krankheiten resultieren in Krankmeldungen. Alles andere, wenn keine Erkrankung vorliegt, wäre eine Täuschung des Arbeitgebers über seine Arbeits(un)fähigkeit, mithin ein fristloser Kündigungsgrund.
--- Zitat von: RsQ am 03.07.2019 16:46 ---Denn wer sagt dem AG, dass auch Gesunde nicht kurz nach Einstellung mit "Krankmeldungen" glänzen?
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Niemand, trotzdem ist die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ein taugliches Mittel, um die öffentliche Hand zumindest vor einem gewissen Prozentsatz an "Fußkranken" zu schützen.
Darüber hinaus hat ein Arbeitgeber, gerade der öffentliche Dienst, eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Arbeitgeber einen neuen Arbeitnehmer einstellt, hat der das berechtige Interesse, nur Personen für diese Stelle zu beschäftigen, die gesundheitlich in der Lage sind, genau diese Position auch auszuführen. Daher führt die öffentliche Hand vor der Einstellung eines Bewerbers eine entsprechende Einstellungsuntersuchung durch. Schließlich hat die Einstellungsuntersuchung vor allem den Zweck, die körperliche Eignung des Bewerbers auf die Stelle nachzuweisen, denn es stehen bestimmte Fragen im Raum:
- kann der Bewerber die Tätigkeit laut Arbeitsvertrag durchführen
- gefährdet der Bewerber durch die Tätigkeit seine eigene Gesundheit nicht
- Gesundheitsgefahren für die zukünftigen Kollegen müssen ausgeschlossen werden
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