Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit knapp 20 Jahren in einem städtischen Eigenbetrieb in Schleswig-Holstein beschäftigt und zurzeit in Entgeltgruppe 8 Stufe 6, TVöd VKA, eingruppiert. Nun habe ich mich auf eine 9c Stelle in der Stadtverwaltung (andere Dienststelle, aber gleicher Arbeitgeber) beworben.
Da ich die Tätigkeit im Eigenbetrieb seit Oktober 2005 komplett alleine, also ohne Vertretung, ausübe und außer mir niemand weiß, wann, wie welche Aufgaben zu erledigen sind, ist eine gründliche Einarbeitung meiner Nachfolgerin / meines Nachfolgers zwingend erforderlich.
Und da der Aufgabenbereich der neuen Stelle für mich komplett neu ist, muss auch ich umfassend eingearbeitet werden, bevor die jetzige Stelleninhaberin ab 01.10.2019 weg ist.
Ich habe vorgeschlagen, ab 01.06. oder 01.07. beide Stellen halbtags zu besetzen, damit die Einarbeitung gewährleistet ist, aber seitens der Personalverwaltung kam der Hinweis, dass es rechtlich nicht zulässig sei, mir auf meiner alten Stelle weiterhin Entgeltgruppe 8 Stufe 6 und gleichzeitig auf der neuen Stelle Entgeltgruppe 9c Stufe 6 zu zahlen.
Und auch mein Angebot, für einen Zeitraum von 4-6 Monaten, also während der Einarbeitungszeit, auf die stufengleiche Höhergruppierung zu verzichten, und beide Stellen halbtags für Entgeltgruppe 8 Stufe 6 zu besetzen, wurde mit dem Hinweis, dass dies tarifrechtlich nicht zulässig sei, abgelehnt. Entsprechende Quellen dafür wurden mir bisher jedoch nicht genannt...
Kennt sich hier irgendwer mit dieser Problematik aus, kann die von der Personalabteilung vorgebrachten Ablehnungsgründe mit entsprechenden Quellen belegen, oder hat eventuell einen Lösungsvorschlag?