Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung Garantiebetrag

<< < (2/6) > >>

MoinMoin:
Ein Blick in diese Tabelle sollte helfen:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2017z&matrix=1
e9bs4 führt zu e9cs4 führt zu e10s4

wie Spid ja schon ausführte
und als nächstes wird der Einwand kommen, dass in deinem Tätigkeitsbereich keine e9c gibt ....
lach mich weg.....

Edding2019:
Ich bin in der IT tätig und tatsächlich soll es kein 9c geben für IT.
Also laut der Personalabteilung:
Nach der neuen Entgeltordnung ist maßgeblich in welcher Stufe man Anfang 2017 war als man den Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat.

Spid:
Es ist unbeachtlich, ob für die IT Tätigkeitsmerkmale für E9c hinterlegt sind. Eine Höhergruppierung aus E9b/4 führte in E10/4. Deine ständigen Vorbringungen, maßgeblich sei die Stufe Anfang 2017, sind so zutreffend wie sie ungeeignet sind, eine Höhergruppierung aus E9b/4 in E10/4 zu widerlegen, da ja unstrittig ist, daß Du in E9b/4 warst.

Edding2019:
Heißt das, dass ich ver*recht werde?
Mir wurde das jetzt die ganze Zeit so vorgetragen.

Edding2019:
Also hier der Inhalt des Schreibens:

Bisher waren Sie in der Entgeltstufe 9b eingruppiert. Auf Basis der Eingruppierung in die Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung ergibt sich für Ihre Stelle eine Wertigkeit in der Entgeltgruppe 10. Für die Höhergruppierung grundlegend ist die am 01.07.2017 erreichte Erfahrungsstufe (in Ihrem Fall die Stufe 4) mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stufenregelung bei einer Höhergruppierung. Sie werden demnach mit Wirkung vom 01.01.2017 höhergruppiert nach Entgeltgruppe 10, Erfahrungsstufe 3.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version