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Abordnung eines Mitarbeiters

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Weißnix:
Liebe Foristen, ich hoffe, Ihr könnt mich ein bißchen erleuchten.  :D

Ein Kollege hat einen unbefristeten Vertrag. Seine Arbeitszeit ist aufgeteilt: 50 % in Abteilung A, 50 % in Abteilung B. Außerdem hat er in Abteilung C (die er aus vorausgehender Tätigkeit dort gut kennt) die Vertretung für einen Kollegen in Urlaubs- und Krankheitsfall.

Jetzt will der Arbeitgeber, daß er 2 Stunden täglich in Abteilung C zusätzliche Aufgaben übernimmt. Dafür wird seine Arbeitszeit in den Abteilungen  A und B um je 1 Stunde reduziert. Der Kollege möchte das nicht, weil er sich in Abteilung C nicht wohl fühlt. Er ist eigentlich froh, daß er da weg ist und nur noch die Vertretung machen muß.

Kann der Arbeitgeber ihn dazu zwingen? Oder, anders herum gefragt, hat er die Möglichkeit, diese Abordnung abzulehnen? Es soll definitiv nicht nur für einen befristeten Zeitraum sein.

Ich wäre dankbar für Eure Einschätzung. Meines Erachtens sind 2 Arbeitsplätze in unterschiedlichen Abteilungen schon schwierig. Aber 3 Jobs mit 3 Chefs?

Spid:
Handelt es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung?

Weißnix:
Soweit ich das beurteilen kann nicht. Will sagen, das ist keine Tätigkeit, die signifikant schlechter oder besser ist als das, was der Kollege sonst macht. Es handelt sich aber nicht um eine Aufgabe, die er sonst im Rahmen seiner Vertretungstätigkeit auch erledigen muß.

Spid:
Der AG kann grundsätzlich innerhalb der Entgeltgruppe des TB im Rahmen seines Direktionsrechts zuweisen - auch ohne Einverständnis des TB. Es ist nicht erkennbar, daß eine Abordnung oder Versetzung vorläge.

Weißnix:
Also kann der Arbeitgeber theoretisch anordnen, daß man im Zweistundenrhythmus die Abteilung wechselt. Das sind ja Super-Aussichten.

Aber danke für die schnelle Info, Spid! Ich hätte nicht gedacht, daß das hier im Forum soooo schnell geht. Das mir die Antwort nicht gefällt, ist ja nicht Deine Schuld. Zumindest kann ich jetzt den Kollegen davor warnen, sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber einzulassen, die er nur verlieren kann.

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