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Abordnung eines Mitarbeiters

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Organisator:
Neben der tariflichen Bewertung des Sachverhalts gibt es auch noch andere Betrachtungsweisen.

Schau mal in Eure Geschäftsordnung (oder Vergleichbares). Dort ist häufig der Passus zu finden, ob, wie, wann und wo ein Beschäftigter eingesetzt werden kann. Insbesondere, dass man grundsätzlich einer Organisationseinheit (und somit nur einem Chef) zugeordnet wird.

Vielleicht findet der Kollege dort Munition.

Spid:
Ich sehe nicht, wie sich damit ein individualrechtlicher Anspruch begründen lassen sollte.

Organisator:
Hmm, dann hilf mir mal bitte. In unserer GO steht:

"Grundsätzlich soll niemand gleichzeitig in mehreren Referaten eingesetzt oder mehreren unmittelbaren Vorgesetzten zugeordnet werden"

Daraus würde ich schließen, dass - bis auf Ausnahmefälle wie z.B. zeitlich befristete Projektgruppen - man nur einen Vorgesetzten hat.

Warum sollte dann daraus kein Anspruch für den einzelnen Mitarbeiter erwachsen?

Spid:
Weil die GO das Binnenverhältnis AN-AG nicht berührt.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 21.05.2019 14:02 ---Weil die GO das Binnenverhältnis AN-AG nicht berührt.

--- End quote ---

Verstehe. Aber welchen Sinn hat es dann, eine solche Regelung zu treffen, gerade wenn sie so konkret auf die Verwendung eines einzelnen Mitarbeiters abstellt und letzterer sich nicht darauf berufen kann?

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