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Abordnung eines Mitarbeiters

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Spid:
Solche GOen sind Instrumente des AG zur Selbstorganisation.

Organisator:
Da habe ich ein Verständnisproblem.

Der Arbeitgeber hat hier eine Regelung (zur Selbstorganisation) getroffen, welche auch den einzelnen Mitarbeiter betrifft. Weiterhin ist dies nach außen kommuniziert (im Internet veröffentlicht). Ich würde daher erwarten, dass der Arbeitgeber diese Regelungen getroffen hat um sich auch daran zu halten.

Wenn sich ein Mitarbeiter darauf nicht berufen kann, welchen Sinn hätte dann diese Regelung?

Bzw. wenn die GO auch nicht das Binnenverhältnis AN-AG berührt, so muss doch eine solche "Absichtserklärung" eine gewisse Bindungswirkung entfalten?

Spid:
Die „Absichtserklärung“ wird ja vom AG nicht gegenüber dem AN abgegeben. Die Sinnfrage ist unbeachtlich, aber wenn Sie Dir wichtig ist: Welchen Sinn sollte es für den AG machen, ein Instrument zur Selbstorganisation zu nutzen, das dem AN individuelle Ansprüche gegen den AG eröffnet?

Organisator:
Scheinbar durchblicke ich die Logik dahinter nicht so ganz.

Wenn ein Arbeitgeber sich Regelungen zur Selbsorganisation gibt und sie veröffentlicht, ist damit eine Außenwirkung verbunden. Sich dann daran nicht gebunden zu fühlen, treibt das ad absurdum.

Sinn ist zwar ggf. rechtlich unbedeutend, eröffnet aber für mich Verständnis dafür, wie andere handeln. Der Sinn hier wäre eine Transparenz gegenüber den Mitarbeitern. "Schaut her, dies sind meine Spielregeln und ich habe vor, mich auch an diese zu halten" würde Vertrauen schaffen.

Umgekehrt führt sich der Mitarbeiter vor den Kopf gestoßen, wenn der Arbeitgeber die selbst gemachten Regeln nicht einhalten wollte. Glaubwürdig wäre anders.

TV-Ler:

--- Zitat von: Organisator am 21.05.2019 15:18 ---Scheinbar durchblicke ich die Logik dahinter nicht so ganz.
--- End quote ---
Wenn du sie nur scheinbar nicht durchblickst, ist doch alles gut!  8)

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