Hallo zusammen, ich hoffe jemand hat einen Rat für uns.
Ich bin am 01.04.2017 in EG 8 eingestellt worden. Auf Anraten des Personalrates habe ich direkt den Antrag auf Überleitung in EG 9a auf Grund er Überleitung des neuen EGO gestellt. Der Antrag wurde im Oktober 2017 gestellt.
Wir erfüllen mit unserer Tätigkeit definitiv die Merkmale der EG 9a. Die zuständigen Mitarbeiter für diese Anträge hoffen, dass sie bis Ende des Jahres die Anträge bearbeiten können (dann sind es 2 Jahre Bearbeitungszeit)
Es gibt keine Stellenbeschreibungen im Haus.
Nun meine Frage:
Was passiert zB. bei einer Umsetzung innerhalb der Behörde? Aktuell bin ich EG 8, weiß aber dass ich Anspruch auf EG 9a habe, weil ich die Tätigkeiten dafür ausführe. Habe ich bei einer Umsetzung schon Anspruch darauf zu sagen, dass ich nur Tätigkeiten im Rahmen für EG 9a ausführen möchte? Gibt es schon so etwas wie Bestandschutz in der „Phase der Antragsstellung?“. Nur weil der Arbeitgeber sich 2 Jahre Zeit lässt, kann es ja nicht sein, dass man dadurch Nachteile hat.
Gibt es irgendwelche Fristen die der Arbeitgeber einhalten muss?
Viele Grüße Vroni