Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ist meine Einstufung richtig?

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123Kim:
Ja gut, also hätte ich Anspruch darauf, wenn ich nicht ein Jahr arbeitssuchend gewesen wäre davor?

Mensch, wie ärgerlich :( Schade.

MoinMoin:
Nein, so nicht korrekt.
Du hättest eventuell Anspruch drauf, wenn deine vorherige Tätigkeit als einschlägige Berufserfahrung anzusehen ist.
Aber das ist ja ebenfalls zweifelhaft.
So brauchte es da keine Prüfung.

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