Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ist meine Einstufung richtig?
123Kim:
Ja gut, also hätte ich Anspruch darauf, wenn ich nicht ein Jahr arbeitssuchend gewesen wäre davor?
Mensch, wie ärgerlich :( Schade.
MoinMoin:
Nein, so nicht korrekt.
Du hättest eventuell Anspruch drauf, wenn deine vorherige Tätigkeit als einschlägige Berufserfahrung anzusehen ist.
Aber das ist ja ebenfalls zweifelhaft.
So brauchte es da keine Prüfung.
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