Hallo zusammen,
ich möchte mich erkundigen, ob es aktuell denn noch irgendwelche jüngst abgeschlossene oder noch laufende Verfahren zur (Fortführung der) altersdiskriminierenden Besoldung gibt, die wir hier sammeln können.
Nach EuGH-Urteil, welches die Überleitung von Beamten in ein neues Besoldungssystem nicht verbietet, bei der ihre neue Besoldungsstufe – zur Wahrung des Besitzstandes einer Personengruppe als zwingendem Grund des Allgemeininteresses – allein auf dem alten, altersdiskriminierenden Besoldungssystems basiert, wird es für Beamte wohl kaum noch eine Chance geben, eine wirklich diskriminierungsfreie Besoldung zu erreichen.
Dennoch die Frage, ob es ggf. kleine Teilerfolge gibt, auf die wir uns dann stützen könnten.
Das neueste Urteil aus Hessen stammt von VG Kassel, Urteil vom 17.12.2018, 1 K 682/18.KS. Das Urteil des VG Kassel hält die hessischen Überleitungsregelungen für verfassungsgemäß und prüft dies unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung, der Gleichbehandlung und Art. 33 GG. In dem Urteil aus Kassel ist die Berufung nicht zugelassen worden. Das VG Kassel betont, dass die Überleitung orientiert am Gehalt und der Bestandschutz zulässige Aspekte sind und das Gericht nur die Überschreitung äußerste Grenzen überprüfen kann.