Eben. Und das verschi*** Verhalten dieser Verwaltungen auf dem Rücken der MA ist asozial.
Für mich liest sich das so, als ob der Verantwortliche schlichtweg die falsche Stelle bei der Projekt-Antragstellung kalkuliert hat. Der Verwaltung würde ich das gar nicht anlasten. Wenn der TE nun E13 bezahlt wird, ist zum Projektende noch Vertragslaufzeit, aber kein Budget mehr da und man kann wohl schlecht hier den Präzedenzfall schaffen, dass die Verwaltung ungedeckte Projekte auffängt. Der einzige Weg, falls der Verantwortliche keine anderen Mittel zur Querfinanzierung hat, ist das Festhalten an den übertragenen E10 Tätigkeiten, und letztendlich muss der TE sich halt auch mehr an den übertragenen Tätigkeiten orientieren.
Deswegen empfehle ich auch, die Schäden die durch die nicht Übertragung der Tätigkeiten entstehen zu dokumentieren und den Verantwortlichen (der Personalabteilung bzw. den Vorgesetzten) anlasten.
Die einen wollen nicht zahlen, der andere hat bei der Projektkalkulation versagt.
Der Verwaltung bzw. der Personalabteilung dürfte das zurecht egal sein und ich sehe wirklich nicht warum sie in der Pflicht stehen, zahlen zu müssen (von welchem Budget?). Aus Verwaltungssicht passt alles. E10 Mittel da, E10 Tätigkeiten übertragen.
Ja, sehe ich auch so das die Projektplanung hier was falsch gemacht hat.
Nur zu sagen es nicht der Verwaltung anzulasten ist etas kurz gesprungen.
Ich kann es auch anders Formulieren: Der AG hat sich verkalkuliert und muss es ausbaden.
Die Verwaltung ist auch dazu da die Fehler der MA (also dem Planer des Projektes) zu verwalten.
Und die Verwaltung hat die Verantwortung den Verantwortlichen Lösungen anzubieten.
a) Der AG schliesst die Lücke mittels Einsatz des vom der Verwaltung verwaltendes Geld, hier muss die Verwaltung ermitteln, ob und woher sie dieses Geld "zaubert" und ob und wie hoch der Schaden in Fall b ist.
b) Der AG macht es nicht und beschließt damit u.U ein scheitern des Projektes.
Frage: Wer innerhalb des AGs kann obiges entscheiden? Eher die Verwaltung, denn nur die kann die Tätigkeiten ändern, bzw. Querfinanzieren, ergo muss sie in ide Büd und den Fehler ausbügeln.
Deswegen hilft da nur, der Verwaltung klar zu machen, dass es aufgrund ihrer Entscheidung den Fehler nicht auszubügeln zu entsprechenden Konsequenzen kommt.
Klar der Fehler ist (u.U.) nicht in der Verwaltung passiert, aber nur die können es korrigieren.
Man (der AG als ganzes, also die Verwaltung und der Projektplaner) muss dann sagen:
Sorry wir haben uns mit Tätigkeiten für das dem Personal verschätzt, wir haben den richtigen Mann/Frau der die Tätigkeiten ausüben könnte, er darf es nur nicht, da wir ihn nicht dafür bezahlen
wollen/können.
Daher können die Projektziele nicht erreicht werden.
So sollte es laufen.
Diese Verantwortung muss sehr wohl die Verwaltung mittragen, denn nur sie kann da entgegen steuern!
und nicht auf den Rücken des pflichtbewussten unterbezahlten MA.
Deswegen @inschenör:
Erzeuge den Sachdruck bei deinem Vorgesetzen
und der Verwaltung, in dem du darauf hinweist, wieso und warum an welcher Stelle das Projekt schlecht läuft und scheitern könnte, du aber das Ruder rumreissen könntest, wenn man dir entsprechende Tätigkeiten überträgt.
Denn die Brauchen ja auch was schriftliches mit dem sie die Geld locker machen können.