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Eingruppierung Ingenieur

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Inschenör:
Hallo Forenmitglieder,

ich lese schon eine Weile hier mit und bis jetzt ließen sich alle meine Probleme durch dieses Forum oder google lösen. Mittlerweile stehe ich aber vor einem Problem bei dem ich bisher keine Lösung gefunden habe. Ich hoffe, dass ich hier ein paar gute Hinweise bekommen kann.

Ich bin im öD (Uni, nicht-wissenschaftlich) als Ingenieur beschäftigt. Bis jetzt hatte ich nur ein FH-Diplom und war in E10 eingruppiert. Parallel zum Job habe ich berufsbegleitend einen Master gemacht. Ende letzten Jahres habe ich den Master abgeschlossen nach einer neuen Eingruppierung gefragt. Von meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung wurde mir (leider nur mündlich) bestätigt, dass ich eigentlich schon immer E13 Tätigkeiten durchführe, mir daher eine E13 zustehen würde, aber momentan keine E13 Stelle frei ist und ich daher vorerst abwarten muss. Irgendwann wird die Höhergruppierung kommen. Nach 1/2 Jahr abwarten will ich eigentlich nicht länger warten und selbst aktiv werden (u.a. wegen §37 TV-L).

Mir ist bewusst, dass TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Ich bin es anscheinend nicht. Meine Stellenbeschreibung ist natürlich so formuliert, dass ich nur in E10 eingruppiert bin und ich werde vorerst keine neue Stellenbeschreibung bekommen, weil ich dann den Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe sogar schriftlich hätte. Mein Ziel ist es die mir zustehende Eingruppierung durchzusetzen.

Als nächsten Schritt will ich schriftlich die Höhergruppierung beantragen und benötige dabei ein wenig Unterstützung.

Die Anforderungen an Ingenieure für E10-E13 sind in der EntGO, Teil 2, Abs. 22.1 beschrieben. Meiner Meinung nach erfülle ich die jeweiligen Anforderungen für E13 (inklusive der vorher nötigen Anforderungen für E10, E11 und E12). Ob aber Vorgesetzte, Personalabteilung und im Zweifelsfall ein Gericht das auch so sehen ist nicht garantiert. Wie kann man sich hier absichern, dass die eigene Argumentation zutreffend ist?

Neu eingestellte Ingenieure mit Master bzw. Uni-Diplom werden bei uns im Normalfall direkt in E13-E14 eingruppiert. Wie ist dies möglich, da nach EntGO, Teil 2, Abs. 22.1 Ingenieure eigentlich max. E13 erreichen können? In diversen Kommentaren zur EntGO (z.B. Beck-Online, Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, 2013, 114, "Müller: Zur Eingruppierung der technischen Beschäftigten (Ingenieure) am Beispiel der Entgeltordnung TV-L") findet sich der Hinweis, dass Ingenieure mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung (= Master) und Tätigkeit auch nach Teil 1 eingruppiert werden können. Wann wird ein Ingenieur nach Teil 1 und wann nach Teil 2 Abs. 22 eingruppiert? Dazu habe ich leider keine Hinweise gefunden. Kann mir dabei jemand behilflich sein?

Gerne liefere ich weitere Informationen, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts nötig ist.

Vielen Dank!

Spid:
Auch Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die auszuübende Tätigkeit wird durch den AG festgelegt. Sofern Dir dieser keine andere auszuübende Tätigkeit überträgt und diese auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E10 führt, bist Du in E10 eingruppiert. Die Ausübung einer anderen Tätigkeit als der auszuübenden Tätigkeit kann einen abmahnwürdigen Tatbestand darstellen. Ein Antrag ist für die Eingruppierung weder vorgesehen noch erforderlich.

Ingenieure sind dann nach Teil I EGO eingruppiert, wenn für Ihre auszuübende Tätigkeit ein wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist.

Ob die eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung zutreffend ist, klärt sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Ansonsten gibt es professionelle Dienstleister unterschiedlicher Güte, die die Qualität der eigenen Rechtsmeinung zur Eingruppierung signifikant erhöhen können.

Organisator:

--- Zitat von: Inschenör am 23.05.2019 22:08 ---
Mir ist bewusst, dass TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Ich bin es anscheinend nicht. Meine Stellenbeschreibung ist natürlich so formuliert, dass ich nur in E10 eingruppiert bin und ich werde vorerst keine neue Stellenbeschreibung bekommen, weil ich dann den Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe sogar schriftlich hätte. Mein Ziel ist es die mir zustehende Eingruppierung durchzusetzen.


--- End quote ---

Mal formell betrachtet:

Dein Arbeitgeber hat Dir Tätigkeiten übertragen, aus denen eine Eingruppierung in die E 10 erfolgt. Somit erhälst Du bereits Deine Dir zustehende Eingruppierung.

Wenn Du höher eingruppiert werden möchtest, müssen Dir entsprechend höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dies kann der Arbeitgeber machen, muss es aber nicht. Im Regelfall würde eine höher bewertete Stelle ausgeschrieben werden.

Insofern verstehe ich Deinen Ansatz nicht, aufgrund welcher Tatsachen Dir eine höhere Eingruppierung "zustehen" sollte?

MoinMoin:
Wenn du eigentlich E13 Tätigkeiten ausübst, dann sollen die es dir bestätigen. Wenn Sie es nicht machen, dann sollstest du sie auch nicht ausüben.
Ich würde ab sofort, jeden Arbeitsauftrag vom Personaler  absegnen lassen, weil du der Meinung bist, dass dein Vorgesetzter seine Kompetenzen überschreitet.

Alternative, AG wechsel.

Bastel:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2019 09:28 ---Wenn du eigentlich E13 Tätigkeiten ausübst, dann sollen die es dir bestätigen. Wenn Sie es nicht machen, dann sollstest du sie auch nicht ausüben.
Ich würde ab sofort, jeden Arbeitsauftrag vom Personaler  absegnen lassen, weil du der Meinung bist, dass dein Vorgesetzter seine Kompetenzen überschreitet.

Alternative, AG wechsel.

--- End quote ---

Genau so ist es.

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