Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Maß der Verantwortlichkeit

(1/2) > >>

Fock:
Hallo,

ich wollte mal Fragen ob mir jemand erklären kann wie der Arbeitgeber bei der Bewertung des Maßes der Verantwortlichkeit feststellt welche Tätigkeit als "verantwortlichere Tätigkeit" und welche als eine mit "besonders hohem Maß an Verantwortlichkeit" bewertet wird?

Passiert diese "Bewertung" rein willkürlich oder gibt es da irgendwo eine Art "Definition" oder Vorgabe wie der AG am Ende darauf kommt welche Tätigkeit "verantwortlicher" und welche ein "besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" benötigt?

Spid:
Der AG stellt überhaupt nichts fest. Er bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung. Eine Feststellung des Vorliegens von Tätigkeitsmerkmalen trifft ein Arbeitsgericht im Rahmen der Entscheidung über eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Fock:
Ok, vielen Dank schonmal.

Also ist es schon erst einmal eine Art Willkür.

Wie stellt denn das Gericht dann fest welches Maß an Verantwortlichkeit vorliegt? Irgendwo müssen doch die Maßstäbe für diese Bewertung "definiert" sein.

Ich frage deshalb, weil ich in einer Landesbehörde arbeite, die es so in jedem Bundesland gibt, und die Tätigkeit die ich ausübe wird auch so auch in jeder dieser Behörden der anderen Bundesländer ausgeübt. Nun haben wir festgestellt, dass alle anderen Landesbehörden auf ein "besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" bei den Tätigkeitsmerkmalen kommen und es nur bei uns als "verantwortlichere Tätigkeit" bewertet wird. 

Spid:
Die Tätigkeitsmerkmale der EGO sind überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen - und da es überwiegend die selben sind wie zuvor in der VergO BAT, haben sie diese Auslegung durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren.

Krebs:

--- Zitat von: Fock am 26.05.2019 17:11 ---Ok, vielen Dank schonmal.

Also ist es schon erst einmal eine Art Willkür.

Wie stellt denn das Gericht dann fest welches Maß an Verantwortlichkeit vorliegt? Irgendwo müssen doch die Maßstäbe für diese Bewertung "definiert" sein.

Ich frage deshalb, weil ich in einer Landesbehörde arbeite, die es so in jedem Bundesland gibt, und die Tätigkeit die ich ausübe wird auch so auch in jeder dieser Behörden der anderen Bundesländer ausgeübt. Nun haben wir festgestellt, dass alle anderen Landesbehörden auf ein "besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" bei den Tätigkeitsmerkmalen kommen und es nur bei uns als "verantwortlichere Tätigkeit" bewertet wird.

--- End quote ---

Nach meiner Erfahrungen im ÖD sind die Eingruppierungen Willkür =)

Habe auch schon alles erlebt was 30 jahre eine  6er Stelle war ist plötzlich eine 8er Stelle. Leute die genau die selbe Tätigkeit machen sind nicht gleich eingruppiert usw usw.

Falls du deine Frage mit Maß an Verantwortlichkeit mit einer Eingruppierung in Verbindung bringen willst =)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version