Heute habe ich wieder eine Stellenausschreibung gesehen, die mich geärgert hat.
Wir suchen für die Abteilung 2 "Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring" ab 01. Januar 2020 eine
Abteilungsleitung (m/w/d)
Je nach Qualifikation und Erfahrung ist bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe B 2 möglich, alternativ eine Beschäftigung bis Entgeltgruppe E 15 TVöD.
Eine Frechheit! Die Unterschiede zwischen B2 und EG 15 liegen zwischen 3.316€ (Stufe 1) und 1.255€ (Stufe 6) brutto monatlich.
Man sollte verdi dafür absetzen, dass sie keine verbindliche Bezahlung oberhalb von EG15 geregelt haben.