Der potentielle Dienstherr muss es wollen. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die persönlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein (DE- oder EU-Staatsbürgerschaft, dienstfähig (gesundheitliche Eignung), nicht vorbestraft, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung). Zu beachten ist noch die Höchstaltersgrenze (ggf. mit Ausnahmen)