Natürlich kann man alle Stimmen nach dem Wahlsonntag erst auszählen. Was wird hier für ein Unfug erzählt.
Gesetze können geändert werden.
Wer erzählt denn Unfug? Klare gesetzliche Regelung. Siehe z.B. § 67 BWO
Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand
ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk und stellt fest
1.die Zahl der Wahlberechtigten,
2.die Zahl der Wähler,
3.die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
4.die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
5.die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
6.die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.