Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Pflichten der Kommunen
Sers:
Hallo zusammen!
Ich benötige mal bitte eure Hilfe!
Vor kurzem hatte ich die Diskussion darüber, ob die Kommune eine persönliche Zulage zählen muss bei der Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens.
Beispiel: derzeit Eg 8 oder 9a und der neue Dienstposten ist 10 oder 11. Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht und der BL 2 wird angeboten.
Mein Gegenüber war der Meinung, dass die Zulage (Unterschiedsbetrag) nicht gezahlt werden muss, da dies nur eine kann Bestimmung ist. Ich könnte dies allerdings nicht so interpretieren!
Vielen Dank für die Infos
Vg sers
Spid:
Wenn die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt sind, ist sie zu zahlen.
Sers:
Vielen Dank für die Antwort!
Also kurz zusammengefasst.
Die Zulage muss gezahlt werden, wenn eine
Tätigkeit entsprechend der EG ausgeübt wird, aber für die Eg noch nicht
die entsprechende Prüfung abgelegt wurde.
Da kann sich das Personalmanagement auch nicht raus winden?
Spid:
Die behauptete Zusammenfassung stellt eine unzulässige Verkürzung dar. Für den Anspruch auf Zahlung der Zulage müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Die genannte ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung.
Sers:
OK, würdest du mich dann bitte aufklären?
Ich bin da nicht so fit!
Danke
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