Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Pflichten der Kommunen
Spid:
Welches Bundesland?
Sers:
Bayern
Spid:
Für den Anspruch auf Zulage ist neben der maßgeblichen Tätigkeit zudem entweder die bereits begonnene Ausbildung, die die Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zum Ziel hat, oder die Unmöglichkeit der Ausbildung aus Gründen, die der TB nicht zu verantworten hat, erforderlich. Zudem gibt es eine zeitliche Voraussetzung, da der Anspruch auf Zulage erst ab dem Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung entsteht. Zudem darf die erforderliche Prüung nicht bereits wiederholt nicht bestanden worden sein oder die Teilnahme an der Ausbildung durch den TB abgelehnt worden sein, obwohl die Möglichkeit dazu gegeben worden ist.
Sers:
Was heißt das dann, wenn die Ausbildung erst in einem Jahr begonnen werden kann, weil kein Platz mehr frei ist oder verspätete Anmeldung durch den Arbeitgeber? Das hat ja der TB nicht zu verschulden?
Spid:
Das ist kein Umstand, den der TB zu vertreten hätte.
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