Hallo,
ich stehe vor ähnlichem Problem....
Ich bin Lehrkraft an einer Pflegeschule, besitze einen Masterabschluss und somit einen wiss. Hochschulabschluss.
Im Jahr 2007 bin ich mit einem FH-Diplom in der Kr. 9c eingruppiert worden. Ich habe diese Stelle dann in 2010 gekündigt, habe meinen Masterabschluss gemacht und bin damit in 2012 beim alten AG wieder eingestiegen.
Ich bin (wie alle meinen Kollegen) in 2012 vom AG freiwillig mit Kr 11a eingruppiert worden und somit damals schon höher bewertet worden, als es der Tvöd damals "hergab" (regulär Kr 9c).
Mit der Umstellung der Eingruppierungen in 2017 sind wir alle in P14 übergeleitet worden. Einen Antrag auf Umgruppierung hat keiner von uns gestellt.
Ein Kollege des BR erklärte mir aber damals , dass es wahrscheinlich damals mit der EG 13 problematisch wird, da zur Ausübung der Tätigkeit im Jahr 2017 nicht zwingend ein Master notwendig war. Mein FH-Diplom hätte gereicht, da im alten KrPflG nämlich lediglich ein Hochschulabschluss vorgeschrieben war und nicht nach theoretischem und praktischen Unterricht unterschieden wurde.
Meine aktuell ausgeübte Tätigkeit ist also Lehrkraft, eingesetzt bin ich überwiegend für den Theorieunterricht.
Mit dem PflBG ab dem Januar 2020 ist für die Erteilung des theoretischen Unterrichtes explizit ein Master vorgeschrieben. Dennoch gibt es eine Übergangsregelung bis 2029, welche den Besitzstand wahrt und in meinem Bundesland auch Lehrkräften unterhalb des Masters erlaubt, den Theorieunterricht zu erteilen.
Nach meinem Verständnis ist meine auszuübende Tätigkeit etwas, wofür man
a) nach der neuesten Rechtssprechung einen Master benötigt
b) der Master liegt seit 2012 vor
c) ich erteile theoretischen Unterricht
Gäbe es für mich und meine Kollegen eine Möglichkeit, auf dieser Grundlage ab Januar 2020 eine Umgruppierung in die EG 13 vornehmen zu lassen?
Wie würde es sich verhalten, wenn Neueinstellungen ab 20 in die EG 13 kämen und wir "Altbestände" bei gleicher Voraussetzung keine Umgruppierung erhalten würden (weiterhin EG 11 bzw. P14). Ist hier maßgeblich was im Arbeitsvertrag steht oder was der Tarifvertrag sagt?
Mit besten Grüßen,
Tina