Ich grüße euch,
ich bin seit 30.07.2018 als Hallenwart bei einem Landkreis angestellt. Es war meine 1. Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst. Ich bin momentan in EG 5 Stufe 1 TVöD / VKA eingruppiert.
Ich habe schon in die Vorschriften geschaut und auch im Internet gesucht, jedoch habe ich nichts gefunden.
Meine Frage ist ab Wann habe ich Anspruch auf die Stufe 2. Schon ab 01.07.2019 oder erst ab 30.07.2019?
Danke für eure Antworten.
LG
Peter