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Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?

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Laemat:
wider besseren Wissens.
Wenn du wüsstest, dass Gestern Abend ein Nagel im Reifen war und du heute los fährst ohne den Reifen zu prüfen, dann ist das grob fahrlässig.

Grob fahrlässig ist auch ein KFZ mit dem falschen Sprit zu betanken, dafür wird der Tankende auf jeden Fall in Regress genommen.

In unseren Dienstwagen dürfen nur Beschäftigte des AG mitfahren, alle Anderen genießen keinen Versicherungsschutz und müssen das vor Antritt der Mitfahrt auch schriftlich bestätigen.

Wer trotzdem Jemanden mitnimmt handelt.....tata...grob fahrlässig :)

Mayday:

--- Zitat von: Spid am 04.06.2019 11:08 ---Nein, Anwälte entscheiden derlei nicht.
--- End quote ---

OK, dann die Richter.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Mayday am 04.06.2019 11:00 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.06.2019 10:30 ---
--- Zitat von: Mayday am 04.06.2019 10:07 ---Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll.   :-X

--- End quote ---

Das kommt doch aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Frage. Wieso die Sorge?

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Was grobe Fahrlässigkeit ist entscheiden im Zweifelsfall ja die Anwälte. Ist es z.B. grob fahrlässig, wenn ich mich vor Antritt einer Fahrt nicht wie vorgeschrieben vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überzeugt habe und es deshalb zum Unfall kommt?

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Mal aus Neugierde: Wenn du mit deinem Privatwagen fährst, vielleicht sogar noch Familie, Bekannte Freunde, Kinder, Tante, Omma, Nachbar, Kegelclubbruder, Hund, Katze, Maus, was weiß ich, machst du dann auch jedesmal vor dem Losfahren volle Intensivkontrolle, um dich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist? Um vorzubeugen, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil du dich in ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug gesetzt hast? Du auf einem Schaden also sitzenbleiben würdest? Oder gar Schmerzensgeldklagen der Mitfahrenden entgegensehen? Wahrscheinlich nicht, du machst die Türe auf und setzt dich rein, steckst den Autoschlüssel ins Zündschloss und fährst los. Kein Richter wird dich daraufhin verurteilen, wenn der Schaden nicht offensichtlich erkennbar war und auch die Versicherung zahlt trotzdem.

Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?

MoinMoin:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 04.06.2019 11:47 ---Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?

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Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.

Aüg:
Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.

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