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Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
Mayday:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2019 12:02 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 04.06.2019 11:47 ---Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
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Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.
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Wieder ein qualifizierter Beitrag von MoinMoin. ;D
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 04.06.2019 11:47 ---Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
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Weil es in der VwV steht: "Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen."
...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat. Wie schon geschrieben gibt es einen Fahrdienst, diese Kollegen kennen natürlich die Macken "ihres" Fahrzeuges. Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
--- Zitat von: Aüg am 04.06.2019 12:18 ---Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.
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Das ist ja der Knackpunkt, siehe Eingangspost. ;)
Spid:
Wenn man das unterläßt, ist es einfache Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit wäre es, wenn an der Windschutzscheibe ein Zettel klebt mit "Profil abgefahren", man aber ohne weitere Maßnahmen trotzdem losfährt, weil man sich denkt, daß schon nichts passieren würde.
MoinMoin:
--- Zitat von: Mayday am 04.06.2019 12:41 --- Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
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Dann würde ich mal, um diese Problematik dem AG vor Augen zu führen, dieses auch in aller epischer Beite machen.
Spricht doch nichts dagegen, dass man eine halbe Stunde das Auto inspiziert. Dann zur Tanke fährt und dort den Ölstand, inkl. Mettbrötchen und Cola (die werden benötigt, da man ansonsten nicht Fahrtüchtig wäre, wg. Unterzuckerung) kontrolliert.
Und schwupp di wupp haste eine Stunde nen easy Job gehabt und dein Chef wird sich nächstes mal jemanden suchen, der es mit der angebrachten Sorgfalt nicht so genau nimmt.
Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
Tagelöhner:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2019 13:01 ---
Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
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Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern ;) ;) ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 04.06.2019 13:06 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2019 13:01 ---
Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
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Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern ;) ;) ;D
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Autsch jetzt bekomme ich Bilder im Kopf, die will ich nicht!!!!
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