Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
was_guckst_du:
...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...
...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)
...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)
Mayday:
--- Zitat von: was_guckst_du am 12.06.2019 10:14 ---...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...
...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)
...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)
--- End quote ---
Nein!
Es geht lt. Eingangspost um den Abschluss einer privat finanzierten Versicherung gegen eine eventuelle Inanspruchnahme bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. (Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.) Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen. Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird? Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen. Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird (zumindest nicht grob fahrlässig :) ), weil man ja so ein guter, vorbildlicher Autofahrer ist und seit Jahrzehnten unfallfrei fährt...
Ende!
Spid:
Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Mayday am 12.06.2019 19:03 --- Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen.
--- End quote ---
Die hoffentlich bei grober Fahrlässigkeit auch zahlen.
--- Zitat --- Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird?
--- End quote ---
Nein, man sollte sich nicht grob Fahrlässig verhalten.
--- Zitat --- Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen.
--- End quote ---
Das hat Spid ja sehr schön erläutert.
--- Zitat --- Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird
--- End quote ---
Und wenn etwas passiert, dann passiert einen ja auch nichts, sofern man nicht vorsätzlich oder sich grob Fahrlässig verhält.
Damit einem so etwas wie die oben genannte TÜV Plakette nicht passiert (wo einem ja auch die Versicherung nicht raus gehauen hätte, oder übernimmt die die Kosten für so etwas?) bietet es sich an eine Checkliste (wie beim Flugzeug) im Auto bereit zulegen.
Das man dann ein paar Minuten braucht um die Dinge abzuklappern (Verbandskasten Ablaufdatum nicht vergessen) ist doch ok und der Ag kann da auch nicht rumnörgeln.
Wenn er das ändern will und dir sagt: Mach ne Hechtrolle ins Auto und rase bei Spätgelb los, dann kann er dir ja eine (oftmals nutzlose) Versicherung bezahlen.
Mayday:
--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 19:14 ---Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?
--- End quote ---
Es geht hier ausschließlich um das Führen von DKfz, auch wenn das nicht zum Berufsbild dazugehört. Für andere konstruierten Fälle bitte ggf. einen eigenen Thread eröffnen. Danke! Ich bin dann hier mal raus.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version